Ablehnen der Aufsichtspflicht bei einer Grillparty?

Besteht irgendwie de Möglichkeit, das man bei einer Grillparty mit unter 16-Jährigen und über 16-Jährigen, wo es auch harten Alkohol gibt (,welcher allerdings von jedem selber mitgebracht wird/ nur Bier wird gestellt), die Ausfsichtsplicht (als Eltern, des Gastgebers) von sich abweist bzw. ncht annimmt?

Vielleicht schriftlich?

Nein. Vielmehr wäre duch die Einladung oder geduldetem Aufenthalt auf dem privaten Fest eine stillschweigende Übertragung der Aufsichtspflicht gem. § 832 Abs. 2 BGB seitens der Erziehungsberechtigten des minderjährigen Gastes zustande gekommen.

Der kann man sich nicht entziehen, sondern muss sie in dem Maße erfüllen, wie sie erwartbar von den Eltern des Minderjährigen selbst geleistet würde: Gefahren beseitigen,
Belehren und Warnen, Überwachen und Kontrollieren, Ermahnung und Verwarnung und dann Strafen und Konsequenzen einleiten - und das alles mit dem Kommen und Gehen des ersten bzw. letzten Jugendlichen :frowning:

Dass sich daran kaum ein Jugendlicher hallten dürfte und sich für „erwachsen“ genug hält, trinken zu können ändert nichts an der grds. Verantwortung und Haftung der Gastgeber n. § 823 Abs. 1 BGB. Das JSchG geht eben davon aus, dass Minderjährige aufgrund ihres Alters noch nicht über die geistige oder körperliche Reife verfügen, um selbstbestimmt Gefahren erkennen oder einschätzen zu können.

Streng genommen dürfte nicht mal Bier ausgeschenkt werden wenn man nicht sicherstellen könnte, dass es kein Fünfzehnjähriger trinkt.

Denn danach fragt auch niemand, wenn ein Geschädigter Nachteile erleidet, die einen zivilrechtlichen oder gar stafrechtlichen Forderungsanpruch ergäben. Die Eltern schon mal garnicht.

Im Grunde genommen häte man als Gastgeber seines Kindes nur eine Wahl, mit dem einen Bein, mit dem man schon im Gefängnis steht, herauszukommen: Entweder Dauerspaßbremse, bis der letzte Gast gegangen und sicher in die elterliche Obhut übergeben wäre oder sich schrfitlich von den Eltern der Gäste von Haftung freisprechen zu lassen :frowning:

Beides funktioniert in der Praxis erfahrungsgemäß nicht und bedeute ein nur schwer kalkulierbares Restrisiko für die aufsichtspflichtigen Gastgeber :open_mouth:

G imager

Was ist, wenn die Eltern gar nicht da sind und die Feier in einer „sturmfreien“ Bude stattfindet?

Anders gefragt, wären die Eltern aus der Nummer raus, wenn sie an dem Abend zufällig ins Kino gingen?

Was ist, wenn die Eltern gar nicht da sind und die Feier in
einer „sturmfreien“ Bude stattfindet?

Verantwortungvolle Eltern Minderjähriger dürften sich immer dafür interssieren und im Zweifel darüber vergewissern, zu wem ihr Kind auf eine Party geht und dass eine Aufsicht gewährleistet ist und die Erlaubnis davon abhängig machen.

Anders gefragt, wären die Eltern aus der Nummer raus, wenn sie
an dem Abend zufällig ins Kino gingen?

Im Gegenteil: Das wäre eine vorsätzliche Verletzung der Aufsichtspflicht, wenn die Eltern der Gäste vom Gegenteil ausgehen durften oder die Eltern es unterliessen, jemand Vertrauenswürdigen (etwa ein Elternteil eines geladenen Gastes) mit Aufsicht zu beauftragen.

G imager

Vielen Dank für deine Antwort Imager! Wie müsste den so eine schriftliche Freisprechung aussehen?

Geht sowas:

Liebe Familie XXXXXX,
Wahrscheinich wundern Sie sich, wieso ich Ihnen schreibe… Doch wie Sie sicherlich wissen, feiert unser Sohn XXXXXX am XX. Juni eine kleine Grillparty. Bei dieser Party wird, wie Sie hoffentlich schon wissen (harter) Alkohol im Spiel sein. Allerdings wird dieser nicht von uns gestellt, sondern er wird voraussichtlich von anderen Gästen gestellt. Wir werden lediglich Bier und das Grillfleisch kaufen. Nun möchte ich Sie mit diesem Schreiben bitten, mich und XXXXX von der Haftung zu befreien. Wir denken, dass alle anwesenden Jugendliche (einschließlich unseres Sohnes) über genügend Verantwortungsbewusstsein verfügen.
Wir wollen uns mit diesem Schreiben an Sie lediglich absichern, da wir nicht die Verantwortung über so viele Jugendliche tragen wollen- außerdem möchten unsere Kinder sicherlich nicht, dass ich oder Gerhard die ganze Zeit neben ihnen sitzen und zuhören. Das heißt natürlich nicht, dass wir nicht aufpassen werden, aber man kann ja heutzutage so vieles falsch machen und wir möchten uns ganz einfach rechtlich absichern, denn wenn etwas passieren sollte (wovon wir natürlich nicht ausgehen) wollen wir nicht die Verantwortung tragen müssen. Bitte geben Sie ihrem Kind diesen ausgefüllten Brief spätestens am Donnerstag mit, so dass wir Sie zur Not kontaktieren können falls etwas nicht stimmt.

Ich bedanke mich für ihr Verständnis

____________________________
(XXXXXXX) XX.06.2014

PS: Falls Sie wollen, dass ihr Kind keinen (harten) Alkohol trinkt, teilen Sie uns das bitte einfach mit.

Tel: XXXXX XXXXXX
Email: [email protected]


Hiermit befreie ich ______________ XXXXX XXXX und XXXXX XXXXX für den Abend des XX.06.2014 auf den XX.06.2014 von ihrer Haftung. Damit haften sie nicht, falls meinem Kind etwas zustößt oder mein Kind etwas beschädigt.

_______________________________
(Datum- Unterschrift)

Verantwortungvolle Eltern Minderjähriger dürften sich immer
dafür interssieren und im Zweifel darüber vergewissern, zu wem
ihr Kind auf eine Party geht und dass eine Aufsicht
gewährleistet ist und die Erlaubnis davon abhängig machen.

Ich glaub, du lebst auf einem anderen Planeten als ich :smiley:

Als ich in dem Alter war und das war vor ca. 20 Jahren, haben wir an den Wochenenden rauschende Feste gefeiert und nie hat sich ein Elternteil großartig für Aufsichtspflichten interessiert. Aber vermutlich hatten einfach alle Menschen, die ich kenne, verantwortungslose Eltern.

Im Gegenteil: Das wäre eine vorsätzliche Verletzung der
Aufsichtspflicht, wenn die Eltern der Gäste vom Gegenteil
ausgehen durften oder die Eltern es unterliessen, jemand
Vertrauenswürdigen (etwa ein Elternteil eines geladenen
Gastes) mit Aufsicht zu beauftragen.

Was heißt hier vorsätzlich? Die Eltern gehen ins Kino und gemeinsam Essen und das Kind feiert derweilen heimlich eine Party.

1 Like

Hallo,

das kommt darauf an. Aber wenn da schon im Vorfeld bekannt ist, das es zum Konsum von Leuten kommt, die es nicht dürfen, kann man sich kaum rausreden.
Was spricht den gegen ein Verbot von Alk?

hth

Was haben deine Jugenderinnerungen und unqualifizierten Bemerkungen mit der konkreten Fragestellung, inwieweit sich Gastgebereltern von Haftung aus Aufsichtspflichtverletzung einer Gartenparty entziehen können, zu tun?

Was haben deine Jugenderinnerungen und unqualifizierten
Bemerkungen mit der konkreten Fragestellung, inwieweit sich
Gastgebereltern von Haftung aus Aufsichtspflichtverletzung
einer Gartenparty entziehen können, zu tun?

Ich habe mit meinen „unqualifizierten“ Bemerkungen auf deine Beleidigungen und deine hahnebüchenden und realitätsfremden Rechtsvorstellungen reagiert.

bloß nicht

XX. Juni eine kleine Grillparty. Bei dieser Party wird, wie
Sie hoffentlich schon wissen (harter) Alkohol im Spiel sein.
Al

Du machst mit diesem Schreiben deutlich, dass du schon weißt, dass harter Alk im Spiel sein wird und dass du nichts dagegen zu tun gedenkst.
Sollte ein Jugendlicher sich auf dieser Party ins Koma saufen, wärst du damit wohl erst recht dran - dann kann man dir vorsätzliche Vernachlässigung der Aufsichtspflicht vorwerfen.

Versuche es doch anders herum: Bitte Eltern und Jugendliche in deinem Schreiben dringend, KEINEN harten Alkohol mitzubringen, und kontrolliere das auch, wenn du kannst. Dann ist klar, dass du zumindest versuchst, der Aufsichtspflicht gerecht zu werden.

Einfach Alles ? :smiley: Außerdem dürften dann wegen zwei unter 16 Jährigen, 6 andere Leute nichts mit Alkohol trinken…