Ablehnen der Erbschaft

Wie lange hat man Zeit ein Erbe abzulehnen, wie macht man das ???

Gruß

Nick

Hi Nick,

Wie lange hat man Zeit ein Erbe abzulehnen,

Sechs Wochen, nachdem Du von Deinem Erbglück erfahren hast.

Falls die Erbtante ihren letzten Wohnsitz im Ausland hatte oder Du bei Fristbeginn auf den Bahamas weiltest, verlängert sich die Ausschlagungsfrist auf sechs Monate.

Aber Achtung!!!

Die Erbschaft kannst Du - auch innerhalb der Fristen - nicht mehr ausschlagen, wenn Du sie ausdrücklich oder durch schlüssiges Verhalten angenommen hast. Beispiele: 1. Du hast die Erbschaft in Erwartung eines Geldregens angenommen, stellst allerdings später fest, daß Du nur Schulden geerbt hast. 2. Du hast Dir Tantchens Tafelsilber unter den Nagel gerissen und verscherbelt (=schlüssiges Verhalten). 3. Du hast einen Antrag auf einen Erbschein gestellt.

Es gibt noch einige Anfechtungsmöglichkeiten gegen die Annahme des Erbes, das würde hier allerdings den Rahmen sprengen.

wie macht man das???

Wenn ich mich recht erinnere muß die Ausschlagung des Erbes durch notariell beglaubigte Erklärung gegenüber dem Nachlaßgericht (= das für den letzten Wohnsitz der Erbtante zuständige Amtsgericht) erfolgen.

Genauere Infos zum Thema findest Du unter

http://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/index.html

So long

Tessa

Hi,

wie macht man das???

Wenn ich mich recht erinnere muß die Ausschlagung des Erbes
durch notariell beglaubigte Erklärung gegenüber dem
Nachlaßgericht (= das für den letzten Wohnsitz der Erbtante
zuständige Amtsgericht) erfolgen.

i.d.R. erhält man mit dem Schreiben, daß man geerbt hat, auch ein kleines Formular, welches man ausfüllen muß, wenn man die Erbschaft nicht annehmen will.
Dieses Formular muß man einfach zurückschicken und die Sache ist erledigt.

Wenn man das Formular nicht zurückschickt (innerhalb von 6 Wochen), nimmt man die Erbschaft automatisch an.

So lief es jedenfalls bei mir ab, als meine Oma gestorben ist.

MfG
Michael

Hallo Michael,
bei uns in Niedersachsen: kein kleines Schreiben und muß beim Notar abgelehnt werden. Soweit ich weiß in Hamburg auch.
Gruß Petra

In Bayern gibt es auch dieses Schreiben vom Nachlaßgericht mit der Möglichkeit das Erbe auszuschlagen. Einfach am Nachlaßgericht nachfragen.
Ulrike

Hier in NRW mußte ich mit so einem Schreiben zum Notar, Stempel drauf und dann ab zum Amtsgericht!

Der Notar hat irgendwas um die 14 DM genommen (ist schon zwei Jahre her)

Gruß
Guido