Ablehnender bescheid von der pflegeversicherung

Guten Tag,
heute habe ich von der pflegeversicherung einen ablehnenden bescheid bekommen.
mein mann ist mit 42(vor 7 jahren) nach einem cardiogenen schock mit 2 maligem herzstillstand und unterversorgung des gehirns mit sauerstoff frührentner geworden.(hirnorganische erkrankung durch hypoxie --kognitive einschränkung )
im mai diesen jahres erlitt er einen schlaganfall
der nicht ohne folgen geblieben ist…
ich stellte einen antrag auf leistungen aus der pflegeversicherung.
na ja die ablehnung kam heute–völlig aus der luft gegriffene zeitermittlung…
ah ja mein mann hatte bis zum schlaganfall einen schwerbehindertenausweis mit 70% GdB
heute ist dem verschlimmerungsantrag statt gegeben worden und er hat 80 %
vielleicht sollte ich noch erwähnen …die gutachterin war pflegefachkraft…
( leider hatte ich vergessen meine bücher weg zu packen …bin selber pflegefachkraft mit weiterbildung zur fachwirtin u die bücher " „outeten“ mich als (bn in weiterbildung )fachschwester für gerontopsychiatrische pflege —der kommentar der " DAME vom MDK " ach kollegin…ahaaa

Hi Roswitha,

was ist denn Deine Frage?

Grüße, Bernhard

hi,
ich kann dir nur dringend raten Mitglied beim VDK zu werden.
Kompetente Beratung, Formbriefe für Einsprüche und juristische Beratung. Mein Eindruck ist dass es MDK und Kassen immer! auf einen Einspruch ankommen lassen bevor was passiert.

alles Gute für dich und deinen Mann

Susanne

http://www.vdk.de/perl/cms.cgi?ID=de1

Hallo,
was war denn hier die Frage ??
Aus der Luft gegriffene Zeiten für die Pflege ??
Haben Sie das MDK-Gutachten eingesehen - dort wird genau angegeben welche Zeiten für welche Pflegeleistungen angerechnet werden.
Haben Sie in der Zeit zwischen der Antragstellung und der Begutachtung durch den MDK ein Pflegetagebuch geführt ??
Das raten wir immer unseren Versicherten um später eventuelle Zeitdifferenzen mit dem MDK-Gutachten abzustimmen und mit dem MDK zu klären.
Das der MDK für Pflegebegutachtungen Pflegefachkräfte einsetzt und hier auf Ärzte verzichtet ist nur von Vorteil - was kann ein Arzt schon über Notwendiung und vor allem Dauer einer Pflegeleistung sagen ?
Mein Rat - Widerspruchsbegutachtung beantragen, aber vorher unbediungt das Pflegegutachten einsehen.
Gruß
Czauderna