Hat der Besitzer eines Restaurantes das Recht, die Bezahlung eines verzehrten Gerichtes mit einem 500 € abzulehnen und einen kleineren Schein zu verlangen. Wenn ja, wo steht das?
Herzliche Grüße der Neugierige Bernd
Klar, das braucht auch nirgends explizit zu stehen. Wir haben Hausrecht und Vertragsfreiheit und können selber entscheiden mit wem wir in unserem Haus welche Geschäfte machen wollen.
Außerdem kann man von niemandem erwarten, dass er auf einen 500er rausgeben kann.
Gruß!
Horst
Ich verstehe die Frage so, dass hier schon gespeist wurde und es dann zu Problemen bei der Zahlung kommt. Soweit nicht vorher ausdrücklich darauf hingewiesen wurde, dass keine 500-Euro-Scheine angenommen werden, gehe ich dann von einem Annahmeverzug des Restaurantbetreibers aus.
Levay
Klar, das braucht auch nirgends explizit zu stehen.
Der Kunde kann sich darauf verlassen, dass er mit gängiger Währung
bezahlen kann.
Wir
??
haben Hausrecht und Vertragsfreiheit und können selber entscheiden
mit wem wir in unserem Haus welche Geschäfte machen wollen.
Das hat weden mit dem einen noch dem anderen was zu tun.
Außerdem kann man von niemandem erwarten, dass er auf einen
500er rausgeben kann.
Warum nicht? Das ist nicht das Problem von dem, der bezahlen will.
Gruß
Richard
an den tanksäulen unserer grosstankstelle steht gross angeschlagen,dass keine 500 € scheine angenommen werden–wegen falschgeldproblematik.
Auch kein Hallo,
durch die Aushändigung der Speisekarte, die Bestellung und die Servierung des Essens dürfte konkludent ein Vertrag zustande gekommen sein. Möchte der Besitzer vertraglich eine besondere Form der Bezahlung, in diesem Fall keine 500 Euro Noten, vereinbaren, so muss dies, wie bei allen Verträgen, natürlich vorher geschehen. Eine solche Vereinbarung kann durch sichtbare Aushänge, sichtbaren Vermerk auf der Speisekarte oder mündlich durch die Bedienung erfolgen. Eine Ablehnung im Nachhinein ist daher nicht möglich.
Gruß
S.J.
Hat der Besitzer eines Restaurantes das Recht, die Bezahlung
eines verzehrten Gerichtes mit einem 500 € abzulehnen und
einen kleineren Schein zu verlangen. Wenn ja, wo steht das?
Herzliche Grüße der Neugierige Bernd
an den tanksäulen unserer grosstankstelle steht gross
angeschlagen,dass keine 500 € scheine angenommen werden–wegen
falschgeldproblematik.
Und deswegen darf ein Restaurantbesitzer nach dem Essen auch 500 Euro Scheine ablehnen? Seit wann machen Shell und Aral die Gesetze? Heißt das nun, dass man 500 Euro Scheine nicht mehr verwenden kann, weil das bei Tankstellen so üblich ist?
Das ist ja gerade der springende Punkt: Wenn es vorher ausdrücklich und unübersehbar angeschlagen wurde, ist dies wirksam. In dem hier vorliegenden Fall lehnte der Wirt ja offensichtlich nach Erfüllung des Vertrages und ohne vorherige Ankündigung den Schein ab.
Denk Dir ein Sternchen hierzu
an den tanksäulen unserer grosstankstelle steht gross
angeschlagen,dass keine 500 € scheine angenommen werden–wegen
falschgeldproblematik.
Oh Mann Hans, ohne Deine Postings wäre mein Büroalltag ein wenig grauer. Also sollten jetzt alle Restaurantbesitzer ihre Kundschaft erst mal zu Deiner Großtankstelle schicken, weil dort deren AGB aushängen?
Hallo Levay,
hast natürlich Recht. Aber wenn dies tatsächlich zum Annahmeverzug führt, dann bräuchte man ja nur mit 500ern herumzulaufen und bekommt bei jedem kleinen Laden kostenlosen Kredit.
Bei einem Restaurant könnte man ja noch verlangen, dass die auf einen 500er rausgeben können. Aber auch denen könnte man einen unschönen Abend bescheren, indem man zu Hauf auftaucht und jeder nur mit 500ern bezahlt.
Von daher denke ich, da muss es einen Schutz geben. Wie ist da § 294 BGB zu verstehen, insbesondere der Begriff „bewirken“?
Gruß!
Horst
Hier habe ich etwas dazu gefunden:
Das Leistungsangebot des Schuldners muss so beschaffen sein, dass „der Gläubiger nichts weiter zu tun braucht, als zuzugreifen und die angebotene Leistung anzunehmen“ (RGZ 109, 324 (328)).
…das war ein spontaner hinweis–der nix kostet!
hab nirgendwo gelesen,dass spontane hinweise nicht gestattet sind.
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wahre Geschichte
Ich kenne einen, der ist mit nem 500er Schein durch Italien gefahren, ohne einen Cent Maut zu bezahlen. Immer an dem Mautposten (auf der Autobahn) angekommen, wollte er mit dem 500er zahlen. Anderes Geld „hatte er nicht dabei“. Name und Adresse hat er jedesmal hinterlassen müssen. Die Rechnung sollte dann nach Hause geschickt werden um die Maut zu bezahlen. Allerdings ist da nie etwas angekommen 
erspartes Geld (bestimmt 40-50 Euro)
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