Ablehnung Alg-I-Antrag

Hallo, Ihr Lieben!

Mich würde da mal Folgendes interessieren:
Nehmen wir mal an, da wäre ein Herr A. Also, Herr A hatte drei Jahre lang Alg II bezogen und dann eine Umschulung angefangen, die er aber nach ca. einem Jahr abbrach, weil er schulisch nicht hinterher kam und zudem ein Arbeitsangebot bekommen hatte. War alles soweit kein Problem.
Er nahm die Arbeit tatsächlich auf (befristet vom 07.04.11–31.03.12), als aber sein Vertrag auslief, wurde nicht weiterbeschäftigt.

Nun hat er einen Antrag für Alg I gestellt (die gute Frau von der AA hatte ihm im Beisein seiner Lebensgefährtin gesagt, er habe Anspruch auf Alg I), ca. eine Woche später bekam Herr A jedoch eine Ablehnung, weil er die geforderten mind. 12 Monate in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung bis auf sechs Tage nicht vollbekommen hat.
Herr A machte sich daraufhin bei einer Info-Hotline der AA schlaugemacht und herausbekommen, dass er mind. 360 Tage hätte arbeiten müssen, um einen Anspruch auf Alg I zu erwerben.
Herr A hat in der Zeit seiner Beschäftigung in einem Einzelhandelsbertieb auch an 11 Sonntage gearbeitet, womit er mehr als 360 Tage gearbeitet hat!

  1. Werden diese Sonntage berücksichtigt, wenn er nun Widerspruch einlegt?
  2. Und wenn er trotz allem den Alg-I-Antrag nicht bewilligt bekommt und er wieder Alg II beantragen müsste, würde dann das Gehalt seiner Lebensgafährtin voll mit angerechnet?

Ich danke Euch jetzt schon für die Antworten!

MfG
Manu

Hallo,
im SGB III-Recht wird der volle Monat grundsätzlich mit 30 Tagen gerechnet (12 x 30 = 360, als ein Jahr). Da sind Sonntage, Feiertage inbegriffen.
Wenn Du jetzt noch 11 Tage darauf rechnest hat er also 371 Tage im Jahr gearbeitet !!

Gruß von TrixiMaus