Ablehnung ALG+Wohngeld

Hallo,

ich musste leider vor Kurzem einen Antrag auf ALG2 stellen. Jezt kam heute, nach 2 Wochen(!) ein Brief, in dem steht, dass ich noch das Ablehungsschreiben vom normalen ALG, sowie das Ablehnungsschreiben von Wohngeld nachreichen soll. (Fällt denen ja schnell ein…)
Da ich beides nicht besitze, meine Frage: Brauche ich zuerst den Schein vom AA, damit ich damit dem Wohnungsamt zeigen kann, dass ich nicht berechtigt bin, Wohngeld zu erhalten oder hängen die beiden nicht zusammen, sodass ich unabhängig voneinander bei jedem mal vorbeischauen kann…?

Danke im Voraus für Antworten!!!

Schönen Tag,

Lena

das Ablehnungsschreiben von Wohngeld

Hi,
empfehle den Damen und Herren doch mal einen Blick ins Wohngeldgesetz:

"WoGG § 1 Zweck des Wohngeldes, Ausschluss vom Wohngeld

(1) Wohngeld wird zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens als Miet- oder Lastenzuschuss zu den Aufwendungen für den Wohnraum geleistet.

(2) **Empfänger von

  1. Leistungen des Arbeitslosengeldes II und des Sozialgeldes nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch,** auch in den Fällen des § 25 des Gesetzes,
    […]
    bei deren Berechnung Kosten der Unterkunft berücksichtigt worden sind (Leistungen), sind von Wohngeld nach diesem Gesetz ausgeschlossen ; dies gilt in den Fällen der Nummern 1a und 1b auch, wenn bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes II nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch Kosten der Unterkunft berücksichtigt worden sind."

Wozu sollst du also einen Antrag stellen (und das müsstest du ja, um einen Ablehnungsbescheid zu bekommen), wenn du schon per Gesetz von dieser Leistung ausgeschlossen bist? Und dass du zur Zeit kein WG bekommst, sehen sie ja an deinen Kontoauszügen.

Gruß
Nelly

Hallo,

ich weiß, aber leider wollen die meinen Antrag nicht bearbeiten, bis ich diese Schreiben vorgelegt habe…das Problem ist, dass ich wirklich nur noch ein paar Euro in der Tasche habe, und deshalb die Fahrtkosten einplanen muß,d.h. ob ich mir vielleicht einen Weg sparen kann, zu einen von diesen Ämtern. Oder gibt es vielleicht noch eine andere Möglichkeit?

Liebe Gruesse,

Lena