Ablehnung ALG1 Antrag

Hallo ihr lieben!

Mich würde da mal folgendes interessieren:
Ich kenne da jemanden (ich nenne ihn mal Herrn A).
Also Herr A war 3 Jahre auf Harz 4, hat dann eine Umschulung angefangen,diese aber nach ca einem Jahr abgebrochen, weil er Schulisch nicht hinterher kam und ein Arbeitsangebot bekommen hat.Alles soweit kein Problem gewesen.
Er hat die Arbeit aufgenommen (befristet vom 07.04.11 - 31.03.12)Sein Vertrag lief aus und er wurde nicht weiter beschäftigt.Nun hat er einen Antrag für ALG 1 gestellt, (die gute Frau vom AA hatte ihm im beisein seiner Lebensgefährtin gesagt das er Anspruch auf ALG 1 hätte.)
Ca. 1 Woche später hat Herr A eine Ablehnung für ALG 1 bekommen, weil er die geforderten 12 Monate in Arbeit bis auf 6 Tage nicht voll bekommen hat.
Herr A hat sich daraufhin bei einer Info - Hotline des AA schlau gemacht und rausbekommen das er 360 Tage hätte arbeiten müssen, um ALG 1 zu bekommen.
Herr A hat in dieser Zeit seiner Beschäftigung in einem Einzelhandelsbertieb 11 Sonntage gearbeitet,somit hat er mehr als 360 Tage gearbeitet.Werden diese Sonntage berücksichtigt, wenn er nun einen Wiederspruch einlegt?
Und wenn er trotz allem den ALG 1 Antrag nicht gestattet bekommt und er wieder Harz 4 beantragen muss, wir das Gehalt seiner Lebensgafährtin voll mit angerechnet?

Ich danke Euch jetzt schon für die Antworten!
mfg Manu

Hallo,
also vom Gesetz her ist eine Beschäftigung von 1Jahr vorgeschrieben um ALG1 zu bekommen daher die fehlenden6T.Ob Du mehr Tage wie z.B. Sonntage gearbeitet hast fällt da nicht mit rein.Vielleicht
Gruß Megasr könnte mann den Arbeitgeber bitten die Kündigung um diese Tage zu vérschieben und als unbezahlten Urlaub zu deklarieren.Versuch`s mal.
Ansonsten wird bei Hartz 4 der Verdienst der Lebensgefährtin angerechnet insofern sie keine Unterhaltspflichten für z.B. Kinder hat und mit im gleichen Haushalt lebt.Freibeträge weiß ich nicht.
Gruß Megara

Das weiß ich nicht!

Grüße

DJ

Hallo Manu,

also bei der Berechnung der sogenannten Anwartschaftszeit (also die Zeit, die sozialversicherungspflichtig gearbeitet wurde) werden alle Tage berücksichtigt. Nur Unterbrechungen von mehr als vier Wochen ohne Entgeltzahlung fallen aus der Berechnung raus. Insofern hilft es Herrn A. nicht, dass er in der Zeit seiner Beschäftigung 11 Sonntage gearbeitet hat, denn die (und auch die anderen, die er nicht gearbeitet hat) sind eh schon drin in der Berechnung. Wenn er denn vorher Hartz IV bezogen hat, werden Herrn A. die Berechnungsgrundlagen besser bekannt sein, als mir. Kleiner Tipp: Bei Zeitarbeitsfirmen vorstellig werden und versuchen für eine gewisse Zeit unterzukommen. Dann klappt das auch mit dem Alg I

Beste Grüße und viel Erfolg