Hallo ihr lieben!
Mich würde da mal folgendes interessieren:
Ich kenne da jemanden (ich nenne ihn mal Herrn A).
Also Herr A war 3 Jahre auf Harz 4, hat dann eine Umschulung angefangen,diese aber nach ca einem Jahr abgebrochen, weil er Schulisch nicht hinterher kam und ein Arbeitsangebot bekommen hat.Alles soweit kein Problem gewesen.
Er hat die Arbeit aufgenommen (befristet vom 07.04.11 - 31.03.12)Sein Vertrag lief aus und er wurde nicht weiter beschäftigt.Nun hat er einen Antrag für ALG 1 gestellt, (die gute Frau vom AA hatte ihm im beisein seiner Lebensgefährtin gesagt das er Anspruch auf ALG 1 hätte.)
Ca. 1 Woche später hat Herr A eine Ablehnung für ALG 1 bekommen, weil er die geforderten 12 Monate in Arbeit bis auf 6 Tage nicht voll bekommen hat.
Herr A hat sich daraufhin bei einer Info - Hotline des AA schlau gemacht und rausbekommen das er 360 Tage hätte arbeiten müssen, um ALG 1 zu bekommen.
Herr A hat in dieser Zeit seiner Beschäftigung in einem Einzelhandelsbertieb 11 Sonntage gearbeitet,somit hat er mehr als 360 Tage gearbeitet.Werden diese Sonntage berücksichtigt, wenn er nun einen Wiederspruch einlegt?
Und wenn er trotz allem den ALG 1 Antrag nicht gestattet bekommt und er wieder Harz 4 beantragen muss, wir das Gehalt seiner Lebensgafährtin voll mit angerechnet?
Ich danke Euch jetzt schon für die Antworten!
mfg Manu