Ablehnung Bauantrag trotz Vergleichsfall

Hallo,

unser Bauantrag auf Errichtung einer Dachterrasse zur Straße hin wurde abgelehnt. In der Begründung heißt es sinngemäß, dass unser Antrag gegen eine Erhaltungssatzung für dieses Gebiet widerspricht, die die Merkmale von Gebäuden aus der Gründerzeit erhalten soll.
Gegen diese Ablehnung spricht für mich
a) dass man auf Grund der geringen Neigung des Dachs die Dachterrasse von der Straße aus nicht sehen könnte
b) der Nachbar links von uns genau so eine Dachterrasse, wie wir sie wollen, vor ein paar Jahren genehmigt bekommen hat und auch so umgesetzt wurde
c) das Haus rechts, ebenfalls aus der Gründerzeit, eine Art Gaube bekommen hat, die aus einem häßlichen Kubus aus Stahl und Glas besteht und so überhaupt nichts mit „Merkmalen aus der Gründerzeit“ zu tun hat.

Hat Jemand Erfahrung damit, wie man jetzt am Besten vor geht?
Auf die genannten Beispiele haben wir in unserem Antrag bereits hingeweisen.

Danke für Ihre Hilfe!

Hallo Joe78,

Zunächst eine Gegenfrage:
Wurde der Bauantrag von einem Bauing. oder Archtekt gestellt?
Diese Herren müssten wissen welche Pharagraphen greifen.

beste Grüße

Lolli

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Hallo Joe,
was sagt denn Ihr Architekt zu der Ablehnung des Bauamtes?
Gruß aus Westfalen
Dipl.-Ing. Werner Kahlki

Hallo Lolli,
der Bauantrag wurde von einem Architekten gestellt.
Das Bauamt argumentiert, dass die umliegenden Beispiele vor der Einführung der Erhaltungssatzung genehmigt wurden und wollen mit Hinweis auf das geänderte Gesetzt nichts von einem Vergleichsfall wissen. Ist das rechtlich so ok?
Ich dachte immer, dass es im Baurecht so etwas gibt nach dem Motto „wenn es mein Nachbar genehmigt bekommen hat, muss man es mir auch genehmigen“?

Danke für deine Hilfe
Gruß
Joe

Hallo Herr Kahlki,

mein Architekt war von der Ablehnung überrascht, da er extra noch den Nachweis mitgeliefert hatte, dass man die Terrasse von der Strasse aus nicht sehen kann. Außerdem waren wir bei einer Vorbesprechung im Bauamt und dort wurden keinerlei Einwände erhoben. Umso ärgerlicher ist es, dass nach 4 unnützen Wochen warten die Ablehnung mit dem Gebührenbescheid zurück gekommen ist. Scheinbar stößt man sich auf dem Amt an der Grundfläche der Terrase, diese wäre zu groß. Mündlich wurde uns mitgeteilt, dass man sich nach einem erneuten Antrag mit der Hälfte der ursprünglichen Fläche evtl einigen könnte.
Darf das Amt so willkürlich walten?
Die Vergleichsfälle in der direkten Nachbarschaft wurden vor der Erhaltungssatzung genehmigt und davon will man jetzt beim Bauamt nichts mehr wissen. Es gelte jetzt „das neue Gesetz“.
Danke für die Hilfe
Gruß
Joe

Es kommt auch immer auf das jeweilige Bundesland drauf an. Und ganz wichtig gibt es einen Bebauungsplan für dieses Gebiet und was steht darin ?? Diesen Bebauungsplan und die von Ihnen erwähnte Satzung können Sie beim örtlichewn Bauamt einsehen. Meiner Erfahrung nach ist es manchmal am wikungsvollsten, wenn Sie (am besten beide)zusammen mit Ihrem Architekten der den Bauantrag gestellt hatte, zum zuständigen Bauamtsleiter gehen und mit ihm die Punkte nochmals ansprechen. Oft wird dann ein Kompromis angeboten. Zu beachten sind aber auch immer die nötigen Abstandsflächen und weitere örtliche Gegebenheiten, die ich nicht kenne. Deshalb, dies ist keine Rechtsberatung nur ein Erfahrungsausstausch.

Hallo,

unser Bauantrag auf Errichtung einer Dachterrasse zur Straße

Hallo Joe78

Das müsste am besten dein Architekt rechergieren, da dieser Einblick in die Rechtsfolge nehmen kann.
Ich würde da nicht nachgeben und denen alternativvorschläge machen.
Frage die doch mal ganz höflich ob sie dir helfen können.
Ansonsten musst du mit willkür rechnen.

beste Grüße
Lolli 53

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