Unsere Tochter muß 4-5 mal am Tag katheterisiert und einmal der Darm entleert werden. Urasache Spina Bifida. Diese Zeiten wurden bisher anerkannt. Im neuesten Gutachten allerdings werden sie nicht mehr anekannt,mit der Begründung:
“Dierse Maßnahmen gehören zu den verrichtungsbezogenen Maßnahmen und könne nur im Zusammenhang mit anderem Hiflebedarf im Bereich der Darm/Blasenentleerung angerechnet werden-diese bestehen jedoch nicht.”
Welcher andere Hilfebedarf ist gemeint? Unsre Tochter 12 Jahre kann überhaupt nicht selbständig die Blase oder den Darm entleeren. Sie trägt zusätzlich zur Sichereit Pampers
(Tena Pants). Die Entleerungen ersetzen also faktisch den Toilettengang.
Vielen Dank falls uns jemand helfen kann !
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