Ablehnung Brandschaden Hausratversicherung

Guten Tag,

Guten Tag,

ich habe vor kurzem meiner Hausratversicherung einen (nach meiner Auffassung) Brandschaden gemeldet.
Sachverhalt/Schadenschilderung: Beim Anzünden eines Riesenstreichholzes (wollte eine Grabkerze anzünden) brach der bereits brennende Streichholzkopf ab und landete auf meiner Jeans; die Stelle fing sofort an zu brennen und es entstand ein Brandloch.

Meine Hausratversicherung hat den Versicherungsschutz ausgeschlossen mit folgender Begründung: " … die geschilderte Flammenbildung bzw. Glimmerscheinung konnte jedoch nur von kurzer Dauer sein, da nach Wegnahme des Streichholzes (meine Anmerkung: es war ein brennender Streichholzkopf) dieses ‚Feuer‘ von allein erloschen wäre. Somit fehlt es in diesem Fall an dem für ein Schadenfeuer erforderlichen Merkmal des Ausbreitens aus eigener Kraft. Diese Tatsache wird insoweit bestätigt, da die Beschädigungen auf die Stelle der Hitzeeiwirkung beschränkt geblieben sind. Bei dem vorliegenden Schadenfall handelt es sich lediglich um einen Sengschaden…"!?

Die Stelle, auf die der brennende Streichholzkopf traf, fing Feuer. Da ich sofort mit der Hand daraufgeschlagen habe, ging das Feuer dann aus. Insofern war es „kurzzeitig“, aber es hat tatsächlich gebrannt.

Mein Versicherungsvertreter hat die Schadenanzeige aufgenommen, mit der von mir oben geschilderten Schadenhergang. Ich habe nach gründlichem Lesen diese unterschrieben, aber kein Exemplar (z. B. Kopie) ausgehändigt bekommen. Ich kann somit nicht nachvollziehen, ob, und wenn ja was, mein Versicherungsvetreter im Nachhinein noch vermerkt hat.

Hat es Sinn, nochmals an die Versicherung zu schreiben und nochmals darauf hinzuweisen, dass es tatsächlich gebrannt hat?

Danke für Eure Unterstützung!

nein

immer noch nein

Hi,

so wie ich das Lese handelt es sich hier tatsächlich um einen Sengschaden. Diese Schäden sollten für die Zukunft auf jeden Fall mitversichert werden - wenn sie das nicht sind (evtl. nochmal Police prüfen!). Bei gängigen aktuellen, guten Policen ist das in der Regel der Fall und es würde jetzt auch keine Streitigkeit mit dem Versicherer aufkommen.

Ist der Versicherer darüber infomiert, dass Du das Feuer mit deiner Hand ausgeschlagen hast? Ich würde hier den Versicherer erneut ansprechen unter dem Stichwort „Schadenminderungsmaßnahme“.

Schildere, dass durch dein beherztes Ausschlagen des Feuers bzw. der Flamme ein wesentlich größerer Schaden (Abbrennen der gesamten Wohnungseinrichtung) vermieden werden konnte.

Unter uns gesprochen: Eine Jeans fängt sehr schwer Feuer. Dass es hier wirklich zu einer Flamme kam, die sich evtl. sogar noch ausgebreitet hätte, hättest du sie nicht augeschlagen, ist schwer vorstellbar. Der Vericherer weiß so etwas in der Regel. Hier wird es also schon Zeugen, Gutachten, o.ä. brauchen, um das ganze zu untermauern.

Eventuell geht der Versicherer dennoch darauf ein. Ein Versuch ist es wert. Wie hoch ist der Schaden? Welcher Vericherer?

Viele Grüße
Jens

Hallöchen,

da mach ich es mal ganz kurz:

Ich würd mir keine Mühe geben. Das ist auch bei großem Wohlwollen tatsächlich als Sengschaden einzustufen und die sind nicht in jeder Hausratversicherung mitversichert, sondern oft nur ein wirkliches Feuer bzw. ein Brand. Bei richtig guten Hausratprodukten kann man aber auch sowas einschließen.

Gruß aus Berlin

A. Haid
Versicherungsmakler

Vielen Dank für die Antwort. Die Schadenhöhe (oder besser gesagt, der Kaufpreis) beträgt 90 EUR.
Ich werde nichts mehr unternehmen, das hätte ich nur getan, wenn mir jemand mitgeteilt hätte, dass die Wahrscheinlichkeit des Erfolgs sehr hoch ist.

In diesem Sinnen beste Grüße aus Brandenburg!

Vielen Dank für die Antwort.

Es ist dann so, wie es ist und ich „gebe Ruhe“.

In diesem Sinnen beste Grüße aus Brandenburg!

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immer noch nein

Vielen Dank für die Antwort und beste Grüße aus Brandenburg!

nein

Danke für die Antwort und beste Grüße aus Brandenburg!

Hallo!

Also, nach meiner Lesart ist das in der Tat ein ganz klassischer Brandschaden. Vielleicht sollte auch die Größe des Streichholzkopfes nochmal genauer kommuniziert werden. Ein normales Streichholz führt in der Regel tatsächlich lediglich zu einem Sengschaden (= Schmelz/Sengfleck, der von alleine ausgeht bzw. sich garnicht erst weiter entzündet im Sinne einer ausbreitungsfähigen Flammenbildung). Da die Hitzeentwicklung eines solchen, zumal Riesenstreichholzes im Moment des Entflammensenorm ist (sollte jeder kennen, der sich schon mal da dran verbrannt hat), ist hier die möglichkeit des Weiterflammens objektiv gegeben. Es ist hier ja irrelevant, wie lange es womöglich weitergebrannt hätte. Du hast eine Schadenminderung/-verhinderung vorgenommen mit dem Löschen und sodann sind die Kosten gem. der Vers.bedingungen auch zu ersetzen, ohne wenn und aber. Ich würde da mal anrufen und ansonsten hart bleiben. Sicherer (aber dauert…bestimmt 1-3 Monate) Weg: Dem Versicherungs-Ombudsmann (in Berlin) eine Beschwerde zukommen lassen. Spätestens dann wirds klappen, falls sich diese Versicherung stur stellt.
Viel Erfolg.

Antwort siehe anderer Thread. Da ging irgendwas doppelt raus.

Hallo,

ich würde noch einmal bei der Versicherung nachfragen, bzw. den Schadenhergang
nochmals schildern.
Es ist evtl von Vorteil zu erwähnen, dass Sie auch bereit sind die Jeans an die vers zu
schicken um den Schaden von einem Gutachter prüfen zu lassen. Denn wenn es
tatsächlich gebrannt hat, kann man dies nachweisen!

Danke für die Antwort. Ich habe mich entschlossen, nochmals an meinen Versicherer zu schreiben und alles etwas detaillierte darzustellen. Mal sehen, ob ich Erfolg haben werde.
Freundliche Grüße aus dem Land Brandenburg!

Hallo,

heute eine kurze „Schluss-Info“ zu dieser Sache.
Obwohl fast alle „Antworter“ mitgeteilt haben, dass der von mir bezeichnete Schaden kein Brandschaden ist, und nur Sie mich darin bestätigt haben, nochmals bei der Versicherung nachzuhaken … Ich habe erläuternde Hinweise gegeben … nochmals darum gebeten, den Versicherungsschutz zu prüfen … und dieser wurde nun anerkannt … der Scheck mit der Schadenersatzleistung liegt mir bereits vor.
Also, wer nicht versucht, hat schon verloren!

In diesem Sinne nochmals vielen Dank für Ihren Rat!

Viele Grüße aus dem Land Brandenburg.

Danke

Ich glaub nicht, das ist wirklich ein klassischer Fall von Sengschaden und du hast wahrscheinlich draufgehauen, weils sonst ganz schön heiß geworden wäre. Wenn nicht, hätte sich das Feuer dennoch nicht ausgebreitet. Brandlöcher in Sofas bzw. Textilien im allgemeinen sind nicht in der Hausrat mitversichert. Nur offenes Feuer.

Zigarettenschäden auf der Jacke des anderen sind in der Haftpflicht schon mitversichert!