Guten Tag,
Guten Tag,
ich habe vor kurzem meiner Hausratversicherung einen (nach meiner Auffassung) Brandschaden gemeldet.
Sachverhalt/Schadenschilderung: Beim Anzünden eines Riesenstreichholzes (wollte eine Grabkerze anzünden) brach der bereits brennende Streichholzkopf ab und landete auf meiner Jeans; die Stelle fing sofort an zu brennen und es entstand ein Brandloch.
Meine Hausratversicherung hat den Versicherungsschutz ausgeschlossen mit folgender Begründung: " … die geschilderte Flammenbildung bzw. Glimmerscheinung konnte jedoch nur von kurzer Dauer sein, da nach Wegnahme des Streichholzes (meine Anmerkung: es war ein brennender Streichholzkopf) dieses ‚Feuer‘ von allein erloschen wäre. Somit fehlt es in diesem Fall an dem für ein Schadenfeuer erforderlichen Merkmal des Ausbreitens aus eigener Kraft. Diese Tatsache wird insoweit bestätigt, da die Beschädigungen auf die Stelle der Hitzeeiwirkung beschränkt geblieben sind. Bei dem vorliegenden Schadenfall handelt es sich lediglich um einen Sengschaden…"!?
Die Stelle, auf die der brennende Streichholzkopf traf, fing Feuer. Da ich sofort mit der Hand daraufgeschlagen habe, ging das Feuer dann aus. Insofern war es „kurzzeitig“, aber es hat tatsächlich gebrannt.
Mein Versicherungsvertreter hat die Schadenanzeige aufgenommen, mit der von mir oben geschilderten Schadenhergang. Ich habe nach gründlichem Lesen diese unterschrieben, aber kein Exemplar (z. B. Kopie) ausgehändigt bekommen. Ich kann somit nicht nachvollziehen, ob, und wenn ja was, mein Versicherungsvetreter im Nachhinein noch vermerkt hat.
Hat es Sinn, nochmals an die Versicherung zu schreiben und nochmals darauf hinzuweisen, dass es tatsächlich gebrannt hat?
Danke für Eure Unterstützung!