Ablehnung der Kostenübernahme für Kindertagesstätte

Hallo!
Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen.

Gerade habe ich nach vier Monaten hin und her!!! ein Schreiben vom Jugendamt bekommen, bezüglich der Kostenübernahme bzw. Koste§zuschuss für die Kindertagesstätte meines Sohnes.

Laut Aussage der Jugendamtmitarbeiterin wird die Kostenübernahme abgelehnt und zwar

„gem. § 90Abs. 3 SGB VIII für die Betreuung meines Sohnes in einer Tageseinrichtung aufgrund ihrer Berechnung verdient meine Frau und ich über deren Einkommensgrenze.“

Für die Ermittlung der anrechenbaren Einkünfte wurde das Gehalt meiner Frau und mein Gehalt zugrunde gelegt. Das ist soweit auch in Ordnung, nur werden so gut, wie keine betrieblichen Aufwendungen, Kosten für den Abtrag des Hauses, Fahrtkosten etc. berücksichtigt.

Desweiteren sind von meinem Einkommen ( ich bin selbstständig im Außendienst tätig) , die Einkommenssteuern nicht berücksichtigt worden.

Gibt es eine Möglichkeit, die Kostenübernahme trotzdem zu bekommen? Mir würde ja auch ein Teilbetrag schon weiterhelfen.

Vielen Dank  im voraus

Hallo,

Hallo!
Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen.

Gerade habe ich nach vier Monaten hin und her!!! ein
Schreiben vom Jugendamt bekommen, bezüglich der
Kostenübernahme bzw. Koste§zuschuss für die Kindertagesstätte
meines Sohnes.

Laut Aussage der Jugendamtmitarbeiterin wird die
Kostenübernahme abgelehnt und zwar

„gem. § 90Abs. 3 SGB VIII für die Betreuung meines Sohnes in
einer Tageseinrichtung aufgrund ihrer Berechnung verdient
meine Frau und ich über deren Einkommensgrenze.“

Na dann sei doch froh, dass Du ein so gutes Einkommen hast.

Für die Ermittlung der anrechenbaren Einkünfte wurde das
Gehalt meiner Frau und mein Gehalt zugrunde gelegt. Das ist
soweit auch in Ordnung, nur werden so gut, wie keine
betrieblichen Aufwendungen, Kosten für den Abtrag des Hauses,
Fahrtkosten etc. berücksichtigt.

Warum sollten den Kosten und Tilgung für ein Haus berücksichtigt werden.
Wer dies nicht bezahlen kann, sollte in Miete wohnen bleiben und nicht
versuchen die Allgemeinheit (das Volk) damit zu belasten.

Gibt es eine Möglichkeit, die Kostenübernahme trotzdem zu
bekommen? Mir würde ja auch ein Teilbetrag schon weiterhelfen.

Nein - keine Chance.

Vielen Dank  im voraus

Gruß Merger

Hallo,
die Rechtsgrundlagen für die Ablehnung dürften im Bescheid der Behörde zu finden sein. Dort könntest du in das entsprechende SGB (Sozialgesetzbuch) schauen.
Evtl. geben die Mitarbeiter der Behörden auf (freundliche) Nachfrage auch Auskunft, was wie warum aus welchem Grund nicht berücksichtigt wird.

Gruß
HaWeThie

Hast Du denen  schon gesagt, dass Deine Steuern nicht berücksichtigt wurden, hast Du Deine Steuererklärung schon zurück? Wenn nicht, kannst Du vielleicht eine Einschätzung aufgrund des Verdienstes vom vorigen Jahr einreichen. Das ist glaube ich die einzige Schraube an der sich drehen lässt. Alles andere sind Tabellen, in denen man sich höchstens verrechnet haben könnte.
Ich hoffe, ich konnte Dir weiterhelfen, LG