Hallo!
Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen.
Gerade habe ich nach vier Monaten hin und her!!! ein Schreiben vom Jugendamt bekommen, bezüglich der Kostenübernahme bzw. Koste§zuschuss für die Kindertagesstätte meines Sohnes.
Laut Aussage der Jugendamtmitarbeiterin wird die Kostenübernahme abgelehnt und zwar
„gem. § 90Abs. 3 SGB VIII für die Betreuung meines Sohnes in einer Tageseinrichtung aufgrund ihrer Berechnung verdient meine Frau und ich über deren Einkommensgrenze.“
Für die Ermittlung der anrechenbaren Einkünfte wurde das Gehalt meiner Frau und mein Gehalt zugrunde gelegt. Das ist soweit auch in Ordnung, nur werden so gut, wie keine betrieblichen Aufwendungen, Kosten für den Abtrag des Hauses, Fahrtkosten etc. berücksichtigt.
Desweiteren sind von meinem Einkommen ( ich bin selbstständig im Außendienst tätig) , die Einkommenssteuern nicht berücksichtigt worden.
Gibt es eine Möglichkeit, die Kostenübernahme trotzdem zu bekommen? Mir würde ja auch ein Teilbetrag schon weiterhelfen.
Vielen Dank im voraus