Ablehnung der Reha bei Lähmung im Arm rechts !

Hi alle zusammen ,

bin mom. sehr hilflos , die LVA hat meine Reha abgelehnt mit der Begründung ich sei in meiner Erwerbsfähigkeit nicht eingeschränkt - dabei habe ich als Selbsständiger Dachdecker mit einer Lähmung im Arm und Schulter auf dem Dach nichts zu suchen.
Bin in Wiederspruch gegangen , aber die Zeit läuft hier voll gegen mich und vom Artzt bekommt man nicht soviel Behandlungen verordnet , wie man wirklich braucht.

Grüße Harry

Hallo !

Ist denn aus medizinischer Sicht durch Reha eine Besserung der Lähmung in Sicht ? Also bringt die Reha etwas ?

Das muss ja der Arztbericht,der Reha empfiehlt bescheinigen.

Wenn nicht oder aus LVA Sicht nicht,dann wird abgelehnt.
Dagegen kann man Widerspruch einlegen,wenn man selbst oder ein anderer Arzt das Gegenteil behauptet und medizinisch befürwortet.
Dann muss eben nochmals die Entscheidung Reha ja/nein überprüft werden.
Zur Not muss man einen Gutachter einschalten und/oder vor dem Sozialgericht klagen.

Es kann doch sein,es ist aussichtslos,dann ist doch eher an eine Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit zu denken.

mfG
duck313

Hallo !

Hallo,

Ist denn aus medizinischer Sicht durch Reha eine Besserung der
Lähmung in Sicht ? Also bringt die Reha etwas ?

Zitat:…LVA hat meine Reha abgelehnt mit der Begründung ich sei in meiner Erwerbsfähigkeit nicht eingeschränkt…

Die Begründung ist doch eindeutig…?!

Das ist vlt. weniger eine med. Frage, sondern vielmehr eine Gute für das Versicherungs- oder (Sozialversicherung)Rechtsbrett!

mfG
duck313

rolli

Hallo, bei einer Reha handelt es sich entweder um eine medizinische Massnahme , bei der eine Besserung/Linderung der bestehenden/erworbenen Einschränkung/Erkrankung zu erwarten ist,

ODER

um eine berufliche Reha , bei welcher entweder eine Wieder-Eingliederung in den erlernten Beruf nach einer erworbenen Behinderung/Erkrankung oder eine Umschulung in einen anderen Beruf erfolgt.

Dass ein Dachdecker mit gelähmten Arm nichts auf einem Dach zu suchen hat, steht ausser Frage- jedoch ist dieser Dachdecker sicherlich noch allgemein arbeitsfähig, nur eben nicht auf einem Dach. Vielleicht im Büro der Firma oder im Materiallager etc.

Was wurde denn mit dem Antrag auf Reha beantragt/beabsichtigt?

Eine medizinische Reha zur Besserung des Einsatzes des Armes (1)- oder eine berufliche Wiedereingliederung/ Umschulung? (2)

Bevor es eine Umschulung geben kann, werden erstmal alle medizinischen Register gezogen um eine Besserung bei der Behinderung herbeizuführen. Ist dieses ausgereizt, erst dann kommt die Möglichkeit/Frage auf, ob ein anderer Arbeitsbereich oder ein ganz anderer Beruf in Frage kommt. Die Aussage der LVA, dass noch eine Erwerbsfähigkeit vorliege, deutet darauf hin, dass u.U. auch eine Reha für den 2. Bereich drin sein könnte, wenn sie den 1. Bereich (Medizin) für nicht nötig betrachten (z.B. wen der Arm voraussichtlich immer gelähmt bleiben wird und die Medizin nix mehr daran machen kann).

Bei einem Integrationsamt (Beim Arbeitsamt/Jobcenter des Wohnortes nachfragen) können weitere Infos hereingeholt werden.

Rentenkasse und die Arbeitsagentur sind unterschiedlich zuständig für die Aufgaben der gesetzlichen Verpflichtung zur Wieder eingliederung in das Arbeitsleben n r. Das ist nicht einfach auseinanderzudröseln. Besteht denn noch ein ruhendes (krankgeschrieben) Arbeitsverhältnis?

Mit gutem Gruß
Thelma