Hallo, bei einer Reha handelt es sich entweder um eine medizinische Massnahme , bei der eine Besserung/Linderung der bestehenden/erworbenen Einschränkung/Erkrankung zu erwarten ist,
ODER
um eine berufliche Reha , bei welcher entweder eine Wieder-Eingliederung in den erlernten Beruf nach einer erworbenen Behinderung/Erkrankung oder eine Umschulung in einen anderen Beruf erfolgt.
Dass ein Dachdecker mit gelähmten Arm nichts auf einem Dach zu suchen hat, steht ausser Frage- jedoch ist dieser Dachdecker sicherlich noch allgemein arbeitsfähig, nur eben nicht auf einem Dach. Vielleicht im Büro der Firma oder im Materiallager etc.
Was wurde denn mit dem Antrag auf Reha beantragt/beabsichtigt?
Eine medizinische Reha zur Besserung des Einsatzes des Armes (1)- oder eine berufliche Wiedereingliederung/ Umschulung? (2)
Bevor es eine Umschulung geben kann, werden erstmal alle medizinischen Register gezogen um eine Besserung bei der Behinderung herbeizuführen. Ist dieses ausgereizt, erst dann kommt die Möglichkeit/Frage auf, ob ein anderer Arbeitsbereich oder ein ganz anderer Beruf in Frage kommt. Die Aussage der LVA, dass noch eine Erwerbsfähigkeit vorliege, deutet darauf hin, dass u.U. auch eine Reha für den 2. Bereich drin sein könnte, wenn sie den 1. Bereich (Medizin) für nicht nötig betrachten (z.B. wen der Arm voraussichtlich immer gelähmt bleiben wird und die Medizin nix mehr daran machen kann).
Bei einem Integrationsamt (Beim Arbeitsamt/Jobcenter des Wohnortes nachfragen) können weitere Infos hereingeholt werden.
Rentenkasse und die Arbeitsagentur sind unterschiedlich zuständig für die Aufgaben der gesetzlichen Verpflichtung zur Wieder eingliederung in das Arbeitsleben n r. Das ist nicht einfach auseinanderzudröseln. Besteht denn noch ein ruhendes (krankgeschrieben) Arbeitsverhältnis?
Mit gutem Gruß
Thelma