Hallo allerseits,
ein paar Fragen zum o.g. Thema.
Eine AN hat mit Antrag auf Elternzeit (2 Jahre) auch den Antrag auf Teilzeit nach dem 1. Jahr Elternzeit eingereicht. Hinsichtlich der Ausgestaltung wollte sie sich zum gegebenen Zeitpunkt mit dem AG absprechen.
Es kam keine Ablehnung seitens des AG.
Nun ist das 1. Jahr fast rum. Die AN möchte nun ihre Teilzeitstelle beginnen, da wird ihr gesagt, dass kein Bedarf zur Zeit an ihrer Tätigkeit besteht. Sie solle ein paar Monate abwarten. Wenn sie jedoch auf ihre Stelle bestehe, würde man schon was finden.
Die AN sendet nun ihre Wünsche hinsichtlich der Ausgestaltung der Teilzeit, was der AG ablehnt. Dies sei aus betrieblichen Gründen nicht möglich.
Die Fragen nun:
Ist der Antrag auf Teilzeit rechtmäßig gestellt worden trotz fehlender Angabe der Beschäftigungszeiten?
Und wenn ja, was sollte die AN tun?
Auf Zustimmung klagen möchte sie nicht, denn sie möchte nun dort nicht mehr arbeiten (wer wöllte das schon). Will aber nicht selbst kündigen wegen der Sperrfrist.
Kommt es zu keiner Einigung, wie muss sich die AN dann verhalten?
Vielen Dank für die Antworten.