Ablehnung des antrags auf unbeschraenkte Steuerpflicht?

Viele Renntner wohnen im fernen Ausland - oder ueberlegen sich dorthin zu ziehen -
und werden nach dem neuen Steuerrecht (2009 ff)
als BESCHRAENKT steuerpflichtig eingestuft.

Sie koennen einen Antrag beim Amt in Neu-Brandenburg stellen,
dass sie wieder - wie der normale deutsche - unbeschraenkt steuerpflichtig werden.

Hier der Text dazu:

http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/rentner-im…
Heisst das, dass Rentner, die praktisch ihr Gesamteinkommen (90 %) diese unbeschraenkte steuerpflicht wieder erhalten?

Spielt das Jahr eine Rolle, WANN man in Rente gekommen ist bzw. wann man ins Ausland gezogen ist? Ich lese hier im Text was von 2005.
Mike

Schmitt und Schmittchen
Servus,

hier ist das Original: § 1 Abs 3 EStG (der Verweis auf „Einkünfte gem. § 49 EStG“ im Text bezeichnet beschränkt steuerpflichtige Einkünfte).

Schöne Grüße

Dä Blumepeder