Ich berate gerade eine alleinerziehende Frau, die früher Sozialhilfe und jetzt Bafök bekommt. Sie hat ihre Tochter seit vier Monaten bei einer Tagesmutter und hat damals zeitgleich den Antrag gestellt. Jetzt ist die Ablehnung gekommen. Begründung: Die Tocher ist nun 3 Jahre alt ( Am Tag nach dem Geburtstag ist der Antrag abgeschickt worden) , es bestehe keine erzieherische Notwendigkeit (Mutter studiert wieder) und es wäre nicht finanzierbar.
Wer kann uns helfen? Was ist zu tun?
Ich freue mich über jede Meldung. Danke schon jetzt.
Warum geht das Kind denn nicht in den Kindergarten? Oder ist es dort vormittags, und nur nachmittags bei der Tagesmutter? Gibt es keine Kindertagesstätte in der Nähe? Normalerweise müssen dort Alleinerziehende bevorzugt werden. Wenn diese Möglichkeit gar nicht besteht, kann evtl. eine Tagesmutter bezahlt werden, aber ich weiß auch nicht, ob darauf ein Rechtsanspruch besteht. Das ist, glaube ich, Landesrecht, und die Ausführung ist sogar von Stadt zu Stadt unterschiedlich, weil dafür der örtliche Jugendhilfeausschuss zuständig ist.
Ich würde auf jeden Fall nochmal mit dem zuständigen Amt (es müsste eigentlich das Jugendamt sein) sprechen und genauer nachfragen, warum der Antrag abgeleht wurde.
Es gibt noch 2 Stellen, wo man sich evtl. erkundigen kann: beim VAMV (Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Beethovenallee 7, 53173 Bonn; HP funktioniert nicht) oder beim Tagesmütter-Bundesverband, http://www.tagesmuetter-bundesverband.de/