Hallo Experten
Also angenommen, jemand verkauft online unter anderem TFTs. Dieser jemand ist gewerblicher Verkäufer.
Ein Kunde von ihm meldet, dass sein TFT innerhalb der Gewährleistungszeit defekt gegangen ist. Nun bietet der Hersteller IISONIC einen Direktservice an. Der Vertragspartner dazu in Deutschland ist die Fa. Digitest. Der Verkäufer verweist den Kunden an diese Adresse. Der Kunde sendet also seinen TFT an die Fa. Digitest zwecks Umtausch / Reparatur. Als der Kunde längere Zeit nichts mehr hört, ruft er bei der Fa. Digitel an. Dort erfährt er, dass der TFT nach Taiwan an den Hersteller IISONIC eingesendet wurde, aber der Vertrag zwischen IISONIC und der Fa. Digitest inzwischen aufgelöst wurde und somit nicht mehr mit einem Austausch des TFTs zu rechnen wäre.
Daraufhin erhält der Verkäufer vom Anwalt des Kunden ein Schreiben, den TFT innerhalb von 14 Tagen zu ersetzen. Der Verkäufer wurde gleich über den Anwalt kontaktiert, es gab vorher keine Kontaktaufnahme, weder schriftlich noch telefonisch.
Der Verkäufer ruft nun bei der Fa. Digitest an, wo Ihm dieses bestätigt wird. Eine Haftung wird grundsätzlich ausgeschlossen, teilt man ihm mit, da weder der Verkäufer, noch der Kunde des Verkäufers Kunden bei der Fa. Digitest seien. Sofern der Verkäufer gedenke anwaltlich vorzugehen, so müsse er sich direkt an der Hersteller IISONIC in Taiwan wenden.
Ja und meine Fragen dazu:
Ist die Fa. Digitest wirklich nicht haftbar? Immerhin haben sie den TFT ja angenommen und somit den Auftrag angenommen, oder nicht?
Und wenn nicht die Fa. Digitest haftbar ist, wer dann? Muss der Verkäufer ernsthaft gegen IISONIC in Taiwan klagen?
Der Kauf zwischen Käufer und Kunde ist älter als 6 Monate
Selbstverständlich ist der Fall fiktiv.
schatten