Ablehnung Mehrbedarf / Ernährung - Widerspruch?

Hallo,

wenn ein Schreiben vom Job-Center eine Ablehnung des Antrag auf Mehrbedarf / Ernährung enthält und die berechtigte Vermutung eines Verfahrensfehlers besteht, sowie die Berücksichtigung eines falschen Paragraphen zur Entscheidung führte - kann man da Widerspruch einlegen? Ich hörte mal, das Widerspruch nur gegen Bescheide zulässig sind? In welcher schriftlichen Form sollte man sich dann am erfolgversprechensten wehren? Oder wie überhaupt reagieren?
Danke

Inwiefern wurde der Antrag denn abgelehnt, wenn nicht durch einen Ablehnungsbescheid?
Bei Fragen ggf. erst mal mit dem Job-Center Kontakt aufnehmen.
Allgemein gilt: Widersprüche am besten direkt schriftlich einlegen.

Guten Abend,
und Danke!
Ablehnung als Brief - aber ebend kein Bescheid, war ja auch Teil meiner Frage…

Der Arzt hat alles im Nov. 08 ausgefüllt.
Der Antrag war 2 x verloren gegangen - beim ersten Auffinden hies es, es wurde auch noch versäumt ihn an den ärztlichen Dienst weiter zu leiten.
Das war im März `09. Die Bearbeiterin wollte es an diesem Tag gleich nachholen.
Anfang Juni erneut nachgefragt, nach dem Bearbeitungsstand. Die Fallmanagerin teilte erneuten Verlust mit. Es möge ein neuer gestellt werden. Das Antrags - Datum bleibt bestehen.

Während nun auf ein neues Antragsformular gewartet wurde, sind am 02.07.09 schon mal vorsorglich (erneut) die nötigen Informationsunterlagen bezüglich Ernährung zur Krankheit an das Jobcenter gefaxt.

Unter Angabe der BG-Nr. und einem Anschreiben diese Papiere dem in den kommenden Tagen per Post eingehenden Antrag beizufügen.

Ferner wurde in diesem Anschreiben / Fax noch mal der Sachverhalt des mehrfach verschwundenen Antrag und versäumter Weiterleitung an den ärztlichen Dienst geschildert - mit der Bitte um nochmalige Nachforschung.

Heute - 6 Tage nach absenden dieser Faxe - wird dann überraschend einen Ablehnungsbescheid erhalten.

In diesem Ablehnungsschreiben wird sich auf § 21 Abs.4 SGB II berufen. Es hätte jedoch nach § 21 Abs.5 SGB II entschieden werden müssen.

Die Vermutung liegt nun nah, dass auf Grund des 2x verlorenen gegangenen Antrag, der Versäumnis und dem Anschreiben per Fax vom 02.07.09 lapidar auf Ablehnung nach

§ 21 Abs.4 SGB II - ohne den Einzelfall zu berücksichtigen / oder überhaupt zu kennen

  • entschieden wurde.

Die Frage nun - welche Art von " Wehren" ?

LG Tinka

Hallo,

Klage erheben und entsprechend begünden, dass Anspruch auf Mehrbedarf im Sinne des § 21 Abs. 5 vorliegt und dies unter Beifügung der entsprechenden Unterlagen belegen.

Achtung: Die Unterlagen und die Klageschrift müssen doppelt eingereicht werden und die Klage muss unterschrieben werden!

Alternativ kann man die Klage auch zur Niederschrift direkt beim Gericht einreichen. Da wird dann bei der Formulierung geholfen. Unbedingt die wichtigen Unterlagen und den Widerspruchsbescheid mitnehmen.

http://www.justiz.nrw.de/BS/Gerichte/Sozialgericht/E…