Ablehnung Merkzeichen aG Schwerbehindertenausweis

Hallo,
ich habe einen Schwerebhindertenausweis mit 80% und den Merkzeichen G und RF.
Im November 2011 habe ich einen Verschlechte- rungsantrag gestellt. Es ging um die Beantragung des Merkzeichens aG und die Erhöhung der Prozente. Ich habe auch alle Ärzte angegeben. In der vergangenen Woche bekam ich die Ablehnung. Welche Möglichkeiten habe ich Widerspruch einzulegen. Ich weiß nicht wo und wie ich den Widerspruch einreichen kann.
Ich freue mich auf jeden Hinweis.
Vielen Dank!
Wolfgang

Sofern die behandelnden Ärzte einig sind, dass das Merkmal „aG“ gerechtfertigt ist. Formlosen Widerspruch einlegen. Eine gute Adresse, die bei rechtlichen Dingen hilft, ist der VDK www.vdk.de . Dort auf den Link Landesverbände gehen und entsprechend weiter auf Kreisverbände.
Gruß

Hallo,
auch ich habe einen GdB von 80 und das Merkzeiechen „G“.
Es ist ausgesprochen schwer ein „aG“ zu bekommen, da die Voraussetzungen dazu sehr hoch sind.
Es ist leicht einen Widerspruch zu schreiben.
Dies kann formlos geschehen. Fertigen sie ein einfaches Schreiben an mit ihrer Anschrift und die des Empfängers links darunter. Dann im Betreff das Aktezeichen des Bescheids den Sie bekammen.
Darunter schreiben sie "Hiermit erhebe ich gegen ihren bescheid vom… und dann in der Mitte darunter groß „Widerspruch“. Dann geht es weiter mit „Zur Begründung:“
Begründen sie inwiefern ihre gesundheitlichen Beeinträchtigungen sie belasten (Schmerzen etc.). Schreiben sie, das ist wichtig, dass sie sich nur mit großer Anstrengung ausserhalb ihre Kfz bewegen können. Wenn möglich, holen sie sich bei ihrem Arzt ein Attest indem er dies bestätigt und der Behörde empfiehlt ihnen das Merkzeichen „aG“ zu genehmigen. Das wird ein arzt auch nur schwer übers Herz bringen, da er, wenn er gut ist weiss, welche Voraussezungen dazu notwendig sind und er sich nicht gerne aus dem fenster lehnen will :frowning:
Sie können, wenn der widerspruch fehl schlägt nur noch Klage beim zuständigen Sozialgericht einreichen.
Es gibt auch noch die Möglichkeit eine Parkerleichterung beim lokelen Amt für Bau und Strassenvekehr einzureichen. Diese prüfen dann über das lokale Versorgungsamt ob sie die Vorausssetzungen dazu erfüllen. Diese sind ein GdB von 80 (allein auf die Funktion der unteren Gliedmaßen) „G“ und „B“, oder 70 „G“ und "B"und davon GdB von 50 allein auf Herz und Lungenprobleme. Das „B“ ist 2009 dazu gekommen und das ist wirklich ein große Hürde. ich weiss nicht was das sollte. Wenn Sie auch dazu ein entsprechendes Attest vom Arzt bekämen, wäre das gut. Sie dürften damit zwar nicht auf einem Schwerbehindertenparklaptz parken aber z.B. drei Stunden im eingeschränktem Halteverbot, In Be-und Endladezone einer Fußgängerzone und auf öffentl. Parkplätzen kostenlos. dazu gibt es einen orangenen Parkausweis. Bei „aG“ einen blauen Parkausweis.

Schreiben wieder formlos „Hiermit beantrage ich eine Parkerleichterung nach § 46 StVO“ Oft wird auch der Begriff „aG-Light“ verwendet.

Ich weiss nicht wie schwer ihre Erkrankung ist. vielleicht können Sie ja auch das „B“ (Begleitperson) beantragen?

Der Widerspruch wird übrigens natürlich von einem Widerspruchsausschuss behandelt. Dieser hat mit der ersten begutachteten Stelle nichts zu tun.

Wünsche Ihnen alles Gute. Falls noch Fragen sind nur zu.

Herzliche Grüße

Uwe Hermanns

Welche Behinderungen hast Du eigentlich, darauf kommt es an. Das aG ist für beidseits Oberschenkel Amputierte vorgemerkt die einen Rollstuhl im Auto mit sich führen. Ich habe es aber auch schon anders hinbekommen was schwer wird. Gruß Manfred

Hallo Herr Herrmanns,
ich bin 1958 geboren und habe eine frühkindliche Hirnschädigung und seit dem einen Sauerstoffmangel. Ich bin auch Spastiker.
Ich habe sehr starke Rückenschmerzen im HWS und LWS Bereich. In Bad Berka bin ich im Februar 2012 an der HWS C2-C4 operiert worden. Es wurde eine Spinalkannalstenose, Rückenmarkquetschung und Band-
scheibenvorfälle beseitigt worden.
Die Schmerzen sind durch die OP nicht beseitigt worden.
Die Kraft sehr stark nachgelassen und ich kann mich auf der Straße nur noch mit einem Elektromobil (6 km/h)
bewegen. Die Gangunsicherheit durch die Spastik ist auch sehr stark ausgeprägt.
Meine Orthopädin geht in den meisten Fällen nur von der Grunderkrankung aus und begründet dies in den meisten Fällen damit. Meiner Meinung reicht das nicht immer aus.

Herzliche Grüße

Wolfgang Schindler

Welche Behinderungen hast Du eigentlich, darauf kommt es an.
Das aG ist für beidseits Oberschenkel Amputierte vorgemerkt
die einen Rollstuhl im Auto mit sich führen. Ich habe es aber
auch schon anders hinbekommen was schwer wird. Gruß Manfred

Hallo Manfred,
ich bin 1958 geboren und habe eine frühkindliche Hirnschädigung und seit dem einen Sauerstoffmangel. Ich bin auch Spastiker.
Ich habe sehr starke Rückenschmerzen im HWS und LWS Bereich. In Bad Berka bin ich im Februar 2012 an der HWS C2-C4 operiert worden. Es wurde eine Spinalkannalstenose, Rückenmarkquetschung und Band-
scheibenvorfälle beseitigt worden.
Die Schmerzen sind durch die OP nicht beseitigt worden.
Die Kraft sehr stark nachgelassen und ich kann mich auf der Straße nur noch mit einem Elektromobil (6 km/h)
bewegen. Die Gangunsicherheit durch die Spastik ist auch sehr stark ausgeprägt.
Meine Orthopädin geht in den meisten Fällen nur von der Grunderkrankung aus und begründet dies in den meisten Fällen damit. Meiner Meinung reicht das nicht immer aus.
Gruß Wolfgang

Hallo Wolfgang,

auf deiner Ablehnung müsste eine Begründung fer Ablehnung stehen. Darauf kannst du den Widerspruch aufbauen, den du an die gleiche Stelle stellst, wo du auch den Antrag auf Erhöhung gestellt hast.
Gruß i73

Hallo,

das muss für ein „aG“ uf jeden Fall ausreichen.
Wenn der Widerspruch abgelehnt werden sollte, würde
ich an ihrer Stelle eine Klage einreichen.
Wünsche Ihnen, dass das hoffentlich klappt und sofern
sich da noch was tun kann auch gute Besserung.

Herzlichen Gruß

Franz Uwe Hermanns

Auf was hast Du einen GdB von 80 erhalten?
Gruß
Friedhelm Lewalter

Hallo,

die Frage erscheint zT sehr seltsam.
Der Bescheid sollte eine Rechtsmittelbelehrung haben und da ist auch angegeben, an wen der widerspruch zu adressieren ist.
Ansonsten läßt sich ohne Kenntnis der Umstände und des Wortlauts des Bescheides nicht seriös beantworten, ob ein Widerspruch aussicht auf Erfolg hätte.
Grundsätzlich kann man bei einem widerspruch zuerst Akteneinsicht verlangen und erst nach Kenntnis der Unterlagen dann eine Begründung nachreichen.

Im Übrigen ist es grob fahrlässig, als schwerbehinderter Mensch keinen Rechtsschutz im Sozialrecht zu haben. Im Unterschied zu privaten Versicherungen bieten DGB-Gewerkschaften oder Sozialverbände ihren Mitgliedern rechtsschutz und -beratung bereits im Widerspruchsverfahren.

&Tschüß
Wolfgang

Hallo, du musst die Frist einhalten für den Widerspruch (4 Wochen nach Erhalt des Schreibens)Das Beste ist Du schreibst jetzt sofort an den Absender des Bescheides u. dem AZ…Hiermit erhebe ich Widerspruch gegen den mir am …zugestellten Bescheid.Die Widerspruchsbegründung geht Ihnen gesondert zu.Bitte übersenden Sie mir alle Unterlagen zur Einsicht die zum ablehnenden Bescheid vorlagen .Bist Du berufstätig? Gibt es dort einen Schwerbehindertenbeauftragten?Bist Du in einer Gewerkschaft,dort gibt es auch spezielle Beratungen(jeweils kostenlos)Sonst kann man sich einem Verein anschließen (z.B. SVOD Jahresbeitrag 30Euro die kennen sich damit aus und machen auch Widerspruchsbegründungen wenn das von der Sache her möglich ist.Die haben sogar eigene Rechtsanwälte die ausser dem genannten Jahresbeitrag nichts extra kostet.Ich hoffe meine Anregungen helfen Dir weiter und ich drücke Dir die Daumen

LG
Roberta

Hey Wolfgang,Wenn Du auf die sichere Seite gehen willst,melde Dich beim SoVD an mit Deinen Unterlagen,die ich ja nicht einsehen kann.Es sind einfach zu viele Faktoren die eine Rolle spielen!Alleine RF ist ein Fakt da von.Dies Hilfe zur Weiterhilfe.Es liegt auch an Dir selber,sich da hin zu bewegen!.
Mfg.Richter63

Auf was hast Du einen GdB von 80 erhalten?
Gruß
Friedhelm Lewalter

Hallo Herr Lewalter,
ich bin 1958 geboren und habe eine frühkindliche Hirnschädigung und seit dem einen Sauerstoffmangel. Ich bin auch Spastiker.
Ich habe sehr starke Rückenschmerzen im HWS und LWS Bereich. In Bad Berka bin ich im Februar 2012 an der HWS C2-C4 operiert worden. Es wurde eine Spinalkannalstenose, Rückenmarkquetschung und Band-
scheibenvorfälle beseitigt worden.
Die Schmerzen sind durch die OP nicht beseitigt worden.
Die Kraft sehr stark nachgelassen und ich kann mich auf der Straße nur noch mit einem Elektromobil (6 km/h)
bewegen. Die Gangunsicherheit durch die Spastik ist auch sehr stark ausgeprägt.
Meine Orthopädin geht in den meisten Fällen nur von der Grunderkrankung aus und begründet dies in den meisten Fällen damit. Meiner Meinung reicht das nicht immer aus.

Herzliche Grüße

Wolfgang Schindler

Hallo,
ich bin 1958 geboren und habe eine frühkindliche Hirnschädigung und seit dem einen Sauerstoffmangel. Ich bin auch Spastiker.
Ich habe sehr starke Rückenschmerzen im HWS und LWS Bereich. In Bad Berka bin ich im Februar 2012 an der HWS C2-C4 operiert worden. Es wurde eine Spinalkannalstenose, Rückenmarkquetschung und Band-
scheibenvorfälle beseitigt worden.
Die Schmerzen sind durch die OP nicht beseitigt worden.
Die Kraft sehr stark nachgelassen und ich kann mich auf der Straße nur noch mit einem Elektromobil (6 km/h)
bewegen. Die Gangunsicherheit durch die Spastik ist auch sehr stark ausgeprägt.
Meine Orthopädin geht in den meisten Fällen nur von der Grunderkrankung aus und begründet dies in den meisten Fällen damit. Meiner Meinung reicht das nicht immer aus.
Eine Rechtschutzversicherung habe ich.
Herzliche Grüße

Wolfgang Schindler

Hallo Wolfgang, ich habe Dich nicht vergessen, habe einige Termine bin Samstag erst aus dem Krankenhaus entlassen worden. Wenn Du weiterhin hilfe benötigst kannst Du mich noch einmal anschreiben am besten wäre es per Email.
Gruß

Manfred

Hallo Wolfgang,
einen Wiederspruch kannst du selbs formlos oder beim Versorgungsamt einreichen. Auf dem Bescheid steht mit Sicherheit die Adresse. Frage mal bei Sozialverbänden nach, die bieten auch Beratung und Hilfestellung an. Grüßle JoAn

Da 80% GdB letztendlich sehr ähnlich wie 100% GdB von den vorteilen her ist würde ich bei den 80% bleiben. Leider wird mitlerweile sehr stark darauf geachtet wenn ein Verschlechterungsantrag gestellt wird. Das Risiko evtl runtergestuft zu werden ist sehr hoch daher würde ich davon abraten