Ablehnung Ordnungsgeld

Verfügung des Familienrichters:
Wegen abgelaufener eA (Annäherungsverbot GewSchG) kann das 4 Monate vor Ablauf (!) beantragte Ordnungsgeld nicht verhängt werden.
Auf telefonische Nachfrage:
Ein bedauerlicher Fehler des Gerichts, aber leider sei nichts zu machen.
Die eA hätte verlängert werden müssen, damit das Gericht Zeit hat, über den Antrag zu entscheiden.
Das kann doch nicht sein!
Weiß jemand genaueres?

Weiß jemand genaueres?

Vielleicht das zuständige Familiengericht…

ml.

hallo ml,
danke für die Antwort.
Das FamGer kannst du vergessen, die habens ja selber versäumt zu verhängen und behaupten jetzt, es würde nicht mehr gehen. Was völlig unsinnig wäre,was bringt eine eA, wenn Verstöße gegen Ende nicht mehr geahndet werden können? Wo soll da der Schutz sein?
Vielleicht gibts hier jemand, der sich auskennt? Oder das gleiche Problem schon mal hatte?