Ablehnung Rehaantrag

Liebe Leser,

ich habe einen guten Bekannten, der an Depressionen leidet.
Er war auch  kurz zum Klinikaufenthalt (eine reichliche Woche) in einer Depressionstation, fühlte sich dort aber überhaupt nicht wohl.
Er fühlte sich mit Drogenpatienten etc auf eine Stufe gestellt, was ihm missfiel.
Er bekam in der Depressionsstation mehrfach derart hohe Blutdruckwerte, dass er innerhalb der Klinik auf die entsprechende Station verlegt wurde.
Eine Wiederaufnahme auf die Depressionstation wollte er nicht.
Stattdessen stellte er mit seinen behandelten Neurologen einen Antrag auf eine Reha. Die wurde nun aber abgelehnt mit dem Hinweis , er solle zunächst eine abgeschlossenen Aufenthalt in einer entsprechenden Klinik absolvieren, Sein Arzt hat nun ausgerechnet Urlaub und er weiß nicht , was er nun in einen wirkungsvollen Widerspruch schreiben soll.
Ist es tatsächlich so, dass Rehas erst nach vollendeten Klinikaufenhalt genemigt werden können? Was sollte er in einen Widerspruch zur abgelehnten Reha schreiben?

Mit besten Dank im voraus

teddy

Wichtig ist m.W. erstmal der Widerspruch - nicht die Begründung.

Ich würde also im Zweifelsfall Widerspruch einlegen (Einschreiben mit Rückschein) und darin schreiben, dass die genaue Begründung folgt, wenn der Hausarzt aus dem Urlaub zurück ist, aber aufgrund der Fristen der Widerspruch schon mal erklärt wird.

Ob es im Bereich von psychologischen Rehas so eine Vorschrift gibt, weiß ich nicht. Ggf. mal bei der Krankenkassen anrufen - wenn der Rentenversicherungsträger zahlen soll.

Hi -

wie lange ist denn der Hausarzt im Urlaub? Die Frist für den Widerspruch ist ja nicht nach zwei Tagen vorbei.

Andererseits: Auch in einer Reha gibt es Dinge, die Deinem Freund missfallen könnten… und was ist eine Depressionsstation?

Er wird sich schon damit anfreunden müssen, dass er bei jeglichem (stationären) therapeutischen Aufenthalt - und nichts anderes ist eine Reha - sich nicht allein befinden wird. Es werden mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit immer Menschen dabei sein, die ihm nicht liegen. Egal ob nun in einer stationären oder einer ambulanten Reha.

Aber wie schon gesagt, ein Anruf bei der Krankenkasse oder auch beim Rentenversicherungsträger m.d.B. um Info und den Hinweis auf einen Paragraphen zum Thema abgeschlossener stat. Aufenthalt sollte Aufschluss geben.

Nach einem Widerspruch muss er mit einem Gutachtergespräch rechnen - auch da ist es sicherlich Thema, wenn er einen Aufenthalt abgebrochen hat.

Grüße
A.A.

Zunächst herzlichen Dank für die Antworten., Mit dem Widerpruch sehe ich eigentlich genauso. Gründe erstmal weniger wichtig, Hauptsache der fristgemäße Widerspruch.
Der Arzt ist leider bis zum 18,8 im Urlaub und da die Ablehnung vom 20.7. datiert ist das mit der Frist tatsächlich nicht machbar. Ich habe erst gestern durch ihn von seinem Problem erfahren…
Danke nochmal für Eure Ratschläge