Ablehnung - Reisekosten z. Vorstellungsgespräch

Hallo,

folgende Situation hat sich ergeben:

Person A wird zum Ende des Monats September gekündigt. Er meldet sich nach eintreffen der Kündigung bei der zuständigen Arbeitsagentur.

Gegen Ende September findet der künftige Arbeitslose eine interessante und viel besser bezahlte Stelle in einem anderem Bundesland und bewirbt sich dort und wird zu einem Vorstellungsgespräch im Oktober eingeladen.
Im Oktober ist die Person bereits arbeitslos und er beantragt die Erstattung der Reisekosten - also 20ct. pro km - gut 140€.

Nun bekam er einen Ablehnungsbescheid, da der regionale Arbeitsmarkt genug Stellen in seinem Berufsbild vorhanden ist und daher eine Bewerbung in einem anderem Bundesland nicht nötig gewesen wäre.

Die Entscheidung beruht auf §45 SGB III.

Dort steht aber nirgends drin, dass die Gelder versagt werden können, wenn es am regionalen Stellenmarkt (angeblich) genügend Stellen gibt.

Zumal die auswärtige Stelle zu einem Vollzeit ist, was regional kaum zu bekommen ist (meist nur 30h) und zum anderen ist sie einfach besser bezahlt.

Gibt es tatsächlich ein Gesetz, der die Leistungen versagen kann, wenn der regionale Arbeitsmarkt so viele Stellen bietet?

Widerspruch ist geplant, gibt es passend dazu Urteile oder Gesetze, die ich in den Widerspruch einfügen kann?

Viele Grüße

denkzettel

Hallo,

Wenn die AA den Kunden nicht von sich aus zu so einem weit entfernten Bewerbungsgespräch zitieren würde, dann kann sie unverhältnismäßig hohe Fahrtkosten des Bewerbers zumindest auch insofern deckeln, dass nur ein verhältnismäßiger Anteil gezahlt würde.

Ein gutes Beispiel wären auch Fortbildungsmaßnahmen:

Meines Wissens nach werden hier für einen ganzen Monat max. ~ 460 € Fahrtkosten bewilligt.
Da steht eine Einzelfahrt quer durch die Republik ,dazu noch auf eigene Faust, für 140 € doch in keinem sinnvollen Verhältnis mehr.

Zumal dann noch zu berücksichtigen bliebe, dass ein Vorstellungsgespräch dann noch lange keine Einstellung bedeutet.

Ein Einspruch könnte evtl. dahingehend formuliert werden, zumindest einen angemessenen Anteil an Fahrtkosten erstattet zu bekommen.
( was nach obiger Summe bei Schulungsmaßnahmen in etwa 23 - 25 € sein könnten und in etwa einem Anfahrtsweg von 1,5 h entsprechen dürfte )

Dieses wäre ein maximaler Vermittlungsradius, den die Arbeitsagenturen in etwa als sinnvoll ansehen würden. Was darüber hinausgeht, wäre vorab mit der AA auf Notwendigkeit / Bewilligungsmöglichkeit abzuklären gewesen.

mfg

ennlo

Meines Wissens nach werden hier für einen ganzen Monat max. ~
460 € Fahrtkosten bewilligt.
Da steht eine Einzelfahrt quer durch die Republik ,dazu noch
auf eigene Faust, für 140 € doch in keinem sinnvollen
Verhältnis mehr.

Zumal dann noch zu berücksichtigen bliebe, dass ein
Vorstellungsgespräch dann noch lange keine Einstellung
bedeutet.

Naja, das Vorstellungsgespräch führte ja zum gewünschten Erfolg - Einstellung in VZ erfolgt ja.
Das Gehalt ist dort um 500€ höher (dank verschiedener Zulagen).

Unsere Meinungen werden hier ein wenig auseinander gehen, was ja in einer Diskussion völlig ok ist.

Wenn eine Person aus verschiedensten Gründen seine Arbeit verliert und sich bemüht schnell wieder in Arbeit zu kommen, dann sollte das entsprechend honoriert werden - dafür sind die Gelder meiner Ansicht auch da.
Ich meine wozu habe ich den die letzten zehn Jahre meine Beiträge bezahlt? Für das mickrige ALG 1, was ich für 4 Wochen beziehe? Und dann bekomme ich nicht einmal 130€ an Fahrtkosten für ein erfolgreiches Bewerbungsgespräch??
Nenene… da läuft meiner Ansicht nach irgendetwas verkehrt.

Falls dennoch jemand einen Tipp hat bzgl. des Widerspruchs, bitte gerne her damit.
Aber auch auf eine interessante Diskussion lasse ich mich hier gerne ein.

Viele Grüße

dz

Hallo

Meines Wissens nach werden hier für einen ganzen Monat max. ~ 460 € Fahrtkosten bewilligt.
Da steht eine Einzelfahrt quer durch die Republik ,dazu noch auf eigene Faust, für 140 € doch in keinem sinnvollen Verhältnis mehr.

Wieso? Wie viele solcher Einladungen bekommt man denn normalerweise im Monat?
Klar, wenn der Arbeitslose täglich solche Fahrtkosten hätte, aber davon kann man doch realistischerweise nicht ausgehen. Immerhin bliebe er selbst bei drei solcher Einladungen noch unterhalb des Maximalbetrages.

Zumal dann noch zu berücksichtigen bliebe, dass ein Vorstellungsgespräch dann noch lange keine Einstellung bedeutet.

Das kann ja doch keine Rolle spielen. Das ist doch immer der Fall. Wenn es danach ginge, bräuchten ja gar keine Bewerbungskosten übernommen werden.

Ich glaube, der Kasus Knacktus ist hier, dass im erwähnten §45 SGBIII steht, dass diese Kosten übernommen werden können , und ‚können‘ ist nicht ‚müssen‘. Die können das also möglicherweise entscheiden, wie sie wollen. Da gibt es allerdings immer noch die Durchführungsanweisungen, an die sie sich auch halten müssen.

Ich würde auf jeden Fall Widerspruch einlegen. Vielleicht findet ja die Widerspruchsstelle, dass man die Bemühungen unterstützen sollte. Ich würde damit argumentieren, dass man unter diesen Umständen es sich finanziell leider nicht leisten kann, zu weiteren Bewerbungsgesprächen zu fahren, sofern sie nicht fußläufig erreichbar sind. Vielleicht nicht ganz so krass, aber in der Richtung.

Viele Grüße

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Im Oktober ist die Person bereits arbeitslos und er beantragt
die Erstattung der Reisekosten - also 20ct. pro km - gut 140€.

Wurde die Übernahme der Fahrtkosten vor Antritt der Reise beantragt?

Gruß

osmodius

Ja, bereits im Vormonat September hat die Person A bei der Agentur vorgesprochen, dort wurde ihm auch das entsprechende Formular ausgehändigt und entsprechend nach der Fahrt mit der Bescheinigung des neuen Arbeitgebers, dass die Vorstellung stattgefunden hat und eine Einstellung erfolgt.

Hallo Denkzettel,

Naja, das Vorstellungsgespräch führte ja zum gewünschten
Erfolg - Einstellung in VZ erfolgt ja.
Das Gehalt ist dort um 500€ höher (dank verschiedener
Zulagen).

Das ist doch schon einmal was, aber wo läge nun der zwingende Grund, 700 Km zu einem Arbeitgeber zu fahren ?
Wäre mit der nun zugesagten Stelle auch ein Umzug dorthin verbunden ?

Unsere Meinungen werden hier ein wenig auseinander gehen, was
ja in einer Diskussion völlig ok ist.

Wenn eine Person aus verschiedensten Gründen seine Arbeit
verliert und sich bemüht schnell wieder in Arbeit zu kommen,
dann sollte das entsprechend honoriert werden - dafür sind die
Gelder meiner Ansicht auch da.

Das wird es ja auch, nur stellt eine Fahrt von " 700 Km einfach " doch schon mal einen extremen Einzelfall dar. Ist das so eine spezielle Berufsbranche ?

Ich meine wozu habe ich den die letzten zehn Jahre meine
Beiträge bezahlt? Für das mickrige ALG 1, was ich für 4 Wochen
beziehe?

Da haben wir hier vermutlich einmal das gleiche Problem wie die Leistungsabteilung der AA…
Uns fehlen momentan einige Details, die diese Fahrt plausibel erklären und begründen würden.

Von der AA möchtest Du das Fahrgeld haben, von uns entweder konkret anwendbares Wissen oder eine gute und " nährstoffreiche " Diskussion.

Wir stehen aber noch im " Schatten " , warum jemand auf die Idee käme, 700 ( 1400 ) Km zu fahren.

Was mach da den Braten fett zwischen 30h/Woche und Vollzeit ?
Wofür die Zulagen ? ( Wofür denn letztlich die Zulagen ? )

Und dann bekomme ich nicht einmal 130€ an Fahrtkosten
für ein erfolgreiches Bewerbungsgespräch??
Nenene… da läuft meiner Ansicht nach irgendetwas verkehrt.

Falls dennoch jemand einen Tipp hat bzgl. des Widerspruchs,
bitte gerne her damit.
Aber auch auf eine interessante Diskussion lasse ich mich hier
gerne ein.

Und letztere kann nur fruchten, wenn die Saat beschrieben wird…:wink:

Viele Grüße

dz

mfg

ennlo

Hallo,

habe mir nicht alles durchgelesen. Aber http://dejure.org/gesetze/BGB/670.html

Wenn der AG die Übernahme der Reisekosten nicht ausgeschlossen hat, muss er die übernehmen.

Sollte es also mit dem Job nicht klappen, kann man die zumindest nachträglich bei der Firma geltend machen.

Ansonsten würde ich gegen die Ablehnung einen Widerspruch schreiben. Es ist zwar eine Kannleistung, aber das Amt muss ja auch die Arbeitssuche unterstützen. Ich würde mal ganz frech fragen, welche Stellen das denn sind und warum die (falls es so ist) nicht vorgeschlagen wurden :wink:

OK, dann gehe ich mal ins Detail…

Das ist doch schon einmal was, aber wo läge nun der zwingende
Grund, 700 Km zu einem Arbeitgeber zu fahren ?
Wäre mit der nun zugesagten Stelle auch ein Umzug dorthin
verbunden ?

Die 700km bezieht sich auf Hin und Rückweg. Und ja, ein Umzug ist geplant und wird Anfang November vollzogen.

Ist das so eine spezielle Berufsbranche ?

Nö, das ist keine spezielle Branche - ich bin Erzieher und bleibe Erzieher. Nur in diesem Fall werde ich als innewohnende Erzieher angestellt (meine Frau kommt mit und arbeitet weiter in ihrem alten Beruf) und leite dadurch eine kleine Pflegestelle für Kinder. Die dann über einen bestimmten Zeitraum bei uns (im Haus des Trägers) wohnen, von wenigen Wochen bis hin zur Volljährigkeit.

Was mach da den Braten fett zwischen 30h/Woche und Vollzeit ?
Wofür die Zulagen ? ( Wofür denn letztlich die Zulagen ? )

Na zu einem hatte ich bisher eine 40h Stelle und zum anderen liegen da 40h Stunden dazwischen - was am Ende des Monats doch einiges an Geld ausmacht.

Die Zulagen ergeben sich durch besonders ungünstige Dienstzeiten, Wochenend- und Feiertagsarbeit (wie das genau heißt, so ähnlich / genauso wie Schichtzulagen, nur das ich jeden Tag Schicht arbeite).
Da es quasi ein 24/7 Job ist - darin liegt zu einem die Herausforderung, aber die Herausforderung wird entsprechend honoriert.

Das macht dann im Monat etwas über 2000€ netto (kann auch etwas mehr werden). Mein letztes Gehalt lag bei 1500€ netto. Eine Stelle hier vor Ort würde mich auf max. 1200€ bringen, da Vollzeitstellen zu einem mehr als rar sind und zum anderen vieles nur noch über Zeitarbeit oder Personalfirmen läuft. Dann auch nur befristet, meist 2 Jahre. Meine neue Stelle ist relativ krisensicher und ich habe die nächsten 10 Jahre und vllt. auch ein wenig länger einen Job.
Zudem möchte ich aber auch für meine Arbeit entsprechend entlohnt werden, und das funktioniert hier in der Metropole nicht.

Es geht in dieser Angelegenheit um eine einmalige Leistung von 140€, zzgl. der Einmalzahlung des Arbeitslosengeldes für 4 Wochen.
Danach werde ich mit großer Wahrscheintlichkeit die nächsten 10 Jahre nicht mehr bei der Agentur vorstellig!

Gruß

dz

Hallo,

OK, dann gehe ich mal ins Detail…

Ich folge unauffällig…

Das ist doch schon einmal was, aber wo läge nun der zwingende
Grund, 700 Km zu einem Arbeitgeber zu fahren ?
Wäre mit der nun zugesagten Stelle auch ein Umzug dorthin
verbunden ?

Die 700km bezieht sich auf Hin und Rückweg.

Dann läge in der Berechnung " 140€ " ein Rechenfehler, denn m.W. wird bei Nutzung privater Fahrzeuge lediglich die einfache Strecke ( also 350 Km ) berücksichtigt. Das wären dann rechnerisch 70 € .
Bei Benutzung öffentlicher VM wäre es der Preis für die Tickets.

Und ja, ein Umzug
ist geplant und wird Anfang November vollzogen.

Gut, dann kommt Licht ins Dunkel.

Ist das so eine spezielle Berufsbranche ?

Nö, das ist keine spezielle Branche - ich bin Erzieher und
bleibe Erzieher. Nur in diesem Fall werde ich als innewohnende
Erzieher angestellt (meine Frau kommt mit und arbeitet weiter
in ihrem alten Beruf) und leite dadurch eine kleine
Pflegestelle für Kinder. Die dann über einen bestimmten
Zeitraum bei uns (im Haus des Trägers) wohnen, von wenigen
Wochen bis hin zur Volljährigkeit.

Klingt für einen eingefleischten Erzieher dann ja schon einmal nach einen Joker.

Was mach da den Braten fett zwischen 30h/Woche und Vollzeit ?
Wofür die Zulagen ? ( Wofür denn letztlich die Zulagen ? )

Na zu einem hatte ich bisher eine 40h Stelle und zum anderen
liegen da 40h Stunden dazwischen - was am Ende des Monats doch
einiges an Geld ausmacht.

Nach obiger Erkenntnis wäre dieser Punkt damit abgeklärt.

Die Zulagen ergeben sich durch besonders ungünstige
Dienstzeiten, Wochenend- und Feiertagsarbeit (wie das genau
heißt, so ähnlich / genauso wie Schichtzulagen, nur das ich
jeden Tag Schicht arbeite).
Da es quasi ein 24/7 Job ist - darin liegt zu einem die
Herausforderung, aber die Herausforderung wird entsprechend
honoriert.

Dann drücke ich Dir beide Daumen, dass Du dich gut in Deine künftige Betätigung einleben kannst.

Das macht dann im Monat etwas über 2000€ netto (kann auch
etwas mehr werden). Mein letztes Gehalt lag bei 1500€ netto.
Eine Stelle hier vor Ort würde mich auf max. 1200€ bringen, da
Vollzeitstellen zu einem mehr als rar sind

Das ist in einigen anderen Branchen leider auch so so.

und zum anderen
vieles nur noch über Zeitarbeit oder Personalfirmen läuft.

Was dann als moderner Sklavenhandel mit Ausbeutung von unseren " Bossen " nicht gesehen werden will. :frowning:(

Dann auch nur befristet, meist 2 Jahre. Meine neue Stelle ist
relativ krisensicher und ich habe die nächsten 10 Jahre und
vllt. auch ein wenig länger einen Job.

So etwas wünscht sich jeder.

Zudem möchte ich aber auch für meine Arbeit entsprechend
entlohnt werden, und das funktioniert hier in der Metropole
nicht.

Wenn die Leihgeier da mit drinhängen, dann ist es verständlich.

Es geht in dieser Angelegenheit um eine einmalige Leistung von
140€,

Rechnerisch sehe ich eher die eingangs erwähnte Summe von 70 €, aber @Diphda hat diesbezüglich auch eine interessante Antwort gegeben.
( Versuchen, das Geld vom Arbeitgeber zu bekommen )

zzgl. der Einmalzahlung des Arbeitslosengeldes für 4
Wochen.

Würde die neue Arbeit dann erst in einigen Wochen beginnen, wäre es kein Thema, bis zum ersten Tag der Arbeitsaufnahme noch ALG I gezahlt zu bekommen.

Danach werde ich mit großer Wahrscheintlichkeit die nächsten
10 Jahre nicht mehr bei der Agentur vorstellig!

Das wären doch schon mal positive Aussichten.
Und halte Dir nur eine Kleinigkeit im Gedächtnis:

ALG I ist eine Versicherungsleistung…und wie Versicherungen nun mal sind, versuchen sie stets, nur den geringsten bindenden Verpflichtungen zu entsprechen. Da ist es bis auf einige Kleinigkeiten relativ egal, ob 2 Jahre oder 20 Jahre brav eingezahlt wurde oder werden konnte .

Gruß

dz

mfg

ennlo

Hallo

Naja, das Vorstellungsgespräch führte ja zum gewünschten Erfolg - Einstellung in VZ erfolgt ja.

Dann sehe ich aber schwarz für den Widerspruch …

Wenn eine Person … sich bemüht schnell wieder in Arbeit zu kommen, dann sollte das entsprechend honoriert werden

Die Agentur für Arbeit soll ja die Wiedraufnahme von Arbeit fördern, und nicht Bemühungen honorieren …

  • dafür sind die Gelder meiner Ansicht auch da.

Ich glaube nicht.
Zu dem Zeitpunkt, als du es beantragt hattest, warst du zwar wohl noch arbeitslos, hattest aber schon eine Stelle fest in Aussicht (oder?). Da fühlen sie sich möglicherweise nicht zuständig. Aber versuchen kannst du es ja.

Ich meine wozu habe ich den die letzten zehn Jahre meine Beiträge bezahlt?

Damit die Agentur für Arbeit weiter existieren kann, natürlich …
Für andere Arbeitslose hauptsächlich. Wenn jemand nie arbeitslos wird, der bekommt doch niemals Leistungen von dieser Anstalt, egal wie viel er einzahlt.

Viele Grüße