Rücktritt vom Arbeitsvertrag vor Arbeitsbeginn?
Problem, am 23.3. wurde einen neuer Arbeitstrag unterschrieben, jedoch dieser noch nicht ausgehändigt, da der neue AG noch nicht unterschrieben hatte.
Nun wurde dieser aber geändert und der Arbeitnehmer hat mit Datum 28.3. einen neuen bekommen, den der AG unterschrieben hat aber der Arbeitnehmer noch nicht. Der Arbeitnehmer hat beide Ausfertigungen (des neuen Vertrages)noch zuhause.
So nun ist der Arbeitnehmer der Meinung, der ersten der unterschrieben wurde ist nichtig. Ist das richtig so?
Es ist keine Klausel vermerkt, bei Nichtantritt oder so. Auch war die Stelle nicht in einer Zeitung inseriert.
Laut Arbeitsvertrag hätte wenn der Arbeitnehmer angefangen und danach gekündigt 6 Monate Wettbewerbsverbot.
So nun wollte der AN bei seinem alten AG gekündigen aber dieser möchte nicht das der Arbeitnehmer aufhört und der Arbeitnehmer will nun auch nicht mehr weggehen und beim alten AG bleiben.
Kann der AN nun einfach den Arbeitsvertrag ohne weitere Probleme ablehnen?
Hilfe ganz schnell!!
Hallo!
Hilfe ganz schnell!!
Deswegen erstmal schnell eine Laienmeinung. Der 1. Vertrag stellt mit der Unterschrift des „AN“ (Anführungsstriche, weil ja kein AN) ein Angebot an den „AG“ dar. Der „AG“ macht mit dem 2. Vertrag ein neues Angebot und damit hat er das 1. Angebot, also den 1. Vertrag, ausdrücklich abgelehnt. Der ist also definitiv vom Tisch. Tja, der „AN“ akzeptiert das 2. Angebot nicht und damit kommt es auch nicht zu einem Vertrag.
Fortranner (ianal)
Als erstes einmal DANKE!!
Tja, der „AN“ akzeptiert das 2.
Angebot nicht und damit kommt es auch nicht zu einem Vertrag.
Gerade eben wurde von 2 Mitarbeiten der „NICHT neuen Firma“ per email
bestätigt das der 1. Vertrag „hinfällig“ ist.
Da ja der 2. Vertrag vom AN nicht unterschrieben wird, ist also
der AN aus allem raus.
Richtig?
Gilt die Erklärung der Mitarbeiter auch das der Vertrag nichtig ist?
Liebe Grüße
Hallo!
Da ja der 2. Vertrag vom AN nicht unterschrieben wird, ist
also der AN aus allem raus.
Ja. Falls die da jetzt irgendwie auf den Vertrag warten, weil die gar nicht damit rechnen, dass der „AN“ nicht unterschreibt, könnten man natürlich eine freundliche Absage schicken. Kann ja sein, dass man nochmal irgendwann mit dem potentiellen AG zu tun hat.
Gilt die Erklärung der Mitarbeiter auch das der Vertrag nichtig ist?
Die Erklärungen können sicherlich hilfreich sein, wenn es Ärger gibt. Aber das Vorhandensein des 2. Angebots, also des 2. Vertrags, wiegt sicherlich schwerer.
Gruß
Fortranner
Gilt die Erklärung der Mitarbeiter auch das der Vertrag nichtig ist?
Die Erklärungen können sicherlich hilfreich sein, wenn es
Ärger gibt. Aber das Vorhandensein des 2. Angebots, also des
2. Vertrags, wiegt sicherlich schwerer.
Hallo!
Danke für deine schnellen Antworten.
Wie meinst Du das? Das Vorhandensein des 2. Angebots?
Liebe Grüße
Hallo!
Wie meinst Du das? Das Vorhandensein des 2. Angebots?
Naja, der „AN“ hat ja das 2. Vertragsangebot zugeschickt bekommen und wird es ja nicht weggeschmissen haben. Wenn also plötzlich der „AG“ den 1. Vertrag doch noch unterschreiben sollte, kann man ja mit dem 2. Vertragsangebot nachweisen, dass der „AG“ das 1. abgelehnt hat.
Fortranner
Kein Vertrag durch ein neues Angebot nichtig
Der AG hat mit dem ersten Vertrag ein Angebot unterbreitet, welches der AN durch seine Unterschrift angenommen hat.
Der zweite Vertrag (und nur der!)kam nicht zustande, weil die Willenserklärung des AN fehlt.
Somit ist der erste Vertrag natürlich nicht nichtig, er ist ein gültiger Vertrag, da geschlossene Arbeitsverträge schriftlich unter Einhaltung der Kündigungsfrist gekündigt (oder aufgehoben) werden müssen.
Ebenfalls ohne Anrede und Gruß
Si tacuisses, philosophus mansisses
er ist
also definitiv vom Tisch.
Aber Du hast ja anfangs ausdrücklich von Laienmeinung geschrieben 
Gruß
Guido
Hallo!
Der AG hat mit dem ersten Vertrag ein Angebot unterbreitet,
Obwohl der AG nie unterschrieben hat?
Fortranner
Hi!
Obwohl der AG nie unterschrieben hat?
Zitat
…am 23.3. wurde einen neuer Arbeitstrag unterschrieben
OK, es geht weiter mit „…nicht ausgehändigt“, was ich jetzt aber so deute, dass der AG dem AN keine Kopie ausgehändigt hat.
Wenn ich mich da täusche, dann wird es komplizierter.
Gruß
Guido
Hi!
Wenn ich mich da täusche, dann wird es komplizierter.
Was meinst Du damit?
Dass es komplizierter wird, wenn kein unterschriebener Vertrag vorliegt.
Gruß
Guido
Hallo Guido!
Also ich fasse mal zusammen:
AN hat ersten Vertrag unterschriebn am 23. auf dem war noch KEINE Unterschrift der AG.
Der AN hat in einer Filiale bei einem Vertreter des AG unteschrieben.
Beide Verträge (also immer zweifache Ausfertigung für AG+AN) wurden in
die Zentrale geschickt. Wobei die VErträge noch keine Unterschrift des
AG hatten.
Von der Zentrale aus kam von der Personalabteilung ein Schreiben:
Sehr geehrte …
mit diesem Schreiben übersenden wir Ihnen zwei Ausfertigungen des Vertrages, der das mit IHnen zum 01.05.2011 angestrebte Arbeitsver-
hältnis regelt.
Zum Zeichen Ihres EInverständnisses senden Sie uns ein von Ihnen unterschriebenes Exemplar zurück.
Folgende Änderungen sind enthalten.
. Kündigungsfrist
. Wettbewerbsverbot
Auf diesen Verträgen mit Datum 28.3. ist aber schon die Unterschrift des AG nicht aber die des AN.
Wie ist da nun die Lage.
Liebe Grüße
Ein Vetrag ist geschlossen
Hi!
AN hat ersten Vertrag unterschriebn am 23. auf dem war noch
KEINE Unterschrift der AG.
Muss auch nicht.
Vertrag wird ausgehändigt = Willenserklärung des AG
Vertrag wird unterschrieben = Willenserklärung des AN
Vertrag ist geschlossen.
Beide Verträge (also immer zweifache Ausfertigung für AG+AN)
wurden in
die Zentrale geschickt.
Also hat der AG einen eindeutigen Nachweis für einen gültigen Vertrag.
Wie ist da nun die Lage.
Es existeirt ein geschlossener Vertrag, und die nachträgliche Änderung wurde nicht vereinbart.
Gruß
Guido
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Hi!
Muss auch nicht.
Vertrag wird ausgehändigt = Willenserklärung des AG
Vertrag wird unterschrieben = Willenserklärung des AN
Vertrag ist geschlossen.
Ich stelle mir folgendes vor: In der Filiale sitzen ein kleiner Angestellter und der „AN“ zusammen und handeln diesen Vertrag aus. Dann sagt der kleine Angestellte „Unterschreiben Sie schonmal. Ich schick dann den Vertrag in die Zentrale, die da nochmal drüberguckt. In der Regel geben die das OK und Sie bekommen dann ein Exemplar mit der Unterschrift des Chefs in den nächsten Tagen zugeschickt.“ Dann ist für mich die Unterschrift des „AN“ keine Angebotsannahme, sondern erst das OK aus der Zentrale.
Fortranner
Take it or leave it
Hi!
Ich stelle mir folgendes vor:
Um Deine Fantasie geht es hier gerade nicht.
Sorry, Du hast eine Frage gestellt und eine korrekte Antwort erhalten.
Dass sie Dir nicht gefällt, kann ich nachvollziehen, aber es ändert sich auch nach Deinem 12. Einwurf nichts an den Tatsachen.
Einige Leute würden dazu raten, sich Verträge genau durchzulesen, bevor man sie unterschreibt, andere wieder geben Hinweise, die sich netter anhören, aber falsch sind, ich bleibe bei den Fakten, die sich auch belegen lassen.
Deshalb bin ich jetzt raus.
Gruß
Guido
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