Ablehnung Teilzeitwunsch

Eine Person hat gesundheitliche Probleme und bekommt vom Arzt gesagt er solle seine Arbeitszeit reduzieren.
Die Person hat einen Behinderungsgrad von unter 50%.
Alle Mitarbeiter in der Abteilung außer er und eine Kollegin sind Teilzeitkräfte. Wobei die Kollegin die Vollzeit hat Aufgrund einer Alterszeitregelung an einem Tag in der Woche früher nach Hause gehen kann. Insgesamt handelt es sich um 4 Personen inkl der Person die den Teilzeitwunsch hat. Der Teilzeitwunsch des Arbeitnehmer wird allerdings abgelehnt weil Betriebsintern keine Vertretung für seine Arbeiten organisiert werden können.
Was kann der Arbeitnehmer tun außer vor Gericht zu gehen?
Macht sich der Arbeitgeber Schadenersatz und Schmerzensgeldpflichtig wenn der Arbeitnehmer Aufgrund seiner Erkrankung berufsunfähig wird?
Falls der Arbeitnehmer vor Gericht ziehen sollte, wäre sein Wunsch nach Teilzeit überhaupt durchsetzbar?

Hallo,

wenn der AN einen GdB von 30 oder 40 hat, sollte er einen Gleichstellungsantrag stellen und dann erneut Teilzeit beantragen unter Berufung auf § 81 Abs. 5 SGB IX.

&Tschüß
Wolfgang

Kann der Arbeitgeber den Antrag nach Gleichstellung immer noch ablehnen?
Besteht die Möglichkeit über Antrag auf Erwerbsunfähingkeitsrente, wenn man bereits über 30 Jahre gearbeitet hat eine Erwerbsminderungsrente zu bekommen? bzw. ganz aus dem Erwerbsleben auszuscheiden (Vorausgesetzt das man es sich leisten kann)?
Muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer bei Erwerbsminderung nicht eine Teilzeitstelle bieten, wenn Kapazitäten vorhanden sind?

Kann der Arbeitgeber den Antrag nach Gleichstellung immer noch
ablehnen?

Der AG kann nicht „ablehnen“, sondern gibt eine Stellungnahme zum Antrag ab wie auch BR und SBV (soweit vorhanden). Deshalb mit diesen rückkoppeln

Besteht die Möglichkeit über Antrag auf
Erwerbsunfähingkeitsrente, wenn man bereits über 30 Jahre
gearbeitet hat eine Erwerbsminderungsrente zu bekommen?

EU-Rente hat nix mit Dauer der Erwerbstätigkeit zu tun - sofern die Anwartzeit von 5 Jahren erfüllt ist, sondern mit Schwere der Krankheit

bzw.
ganz aus dem Erwerbsleben auszuscheiden (Vorausgesetzt das man
es sich leisten kann)?

Bei voller Erwerbsminderung ist sowieso nur Hinzuverdienst bis 400€/Monat erlaubt.

Muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer bei Erwerbsminderung
nicht eine Teilzeitstelle bieten, wenn Kapazitäten vorhanden
sind?

Nein

Die Frage eines Anspruchs beantwortet das Teilzeit und Befristungsgesetz. Die Lektüre ist zu empfehlen.

Ob man einen Anspruch auf eine Teilzeittätigkeit hat, bestimmt sich nach § 8 TzBfG. Das ist der Fall, wenn der Arbeitgeber „in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigt“. Die Anzahl der Arbeitnehmer in einer Abteilung sind uninteressant. Der Anspruch muß unter Benennung der Verteilung der kürzen Arbeitszeit auf die einzelnen Tage geltend gemacht werden. (§8) die Frist beträgt 3 Monate vor dem Datum, zu dem die Reduzierung erfolgen soll. Der Arbeitgeber müßte dem binnen einer Frist von einem Monat widersprechen, sonst gilt die Verkürzung und die gewünschte Verteilung der Teilzeitstelle als genehmigt.

Im übrigen gilt das was bereits geschrieben wurde, nämlich dass man den Kündigungsschutz stärkt, wenn das Arbeitsamt die „Gleichstellung“ mit einem Schwerbehinderten feststellt, denn dann ist eine Kündigung nur nach vorheriger Zustimmung des zuständigen Landesamtes (Integrationsamt) zulässig.

MFG
Lotse