Ich bin als Mitarbeiter einer Stadtverwaltung falsch zitiert und zu unrecht kritisiert worden und möchte daher Einspruch gegen die Niederschrift bei der nächsten Vereinssitzung einlegen. Ist dies möglich? Eine offizielle Einladund habe ich bereits als Nichtmitglied erhalten. Für Tipps wäre ich sehr dankbar.
Vom Prinzip her würde ich sagen ein Widerspruch ist immer möglich. Aber Experte bin ich dafür nicht.
Hallo Homburger,
auweia, aus solchen Situationen kann sich einiges entwickeln. Das kann ich gut nachvollziehen, deshalb rate ich dir, bei der nächsten Vereinssitzung eine schriftliche, persönliche Erklärung zu Protokoll zu geben. Wenn du zitiert wirst, muss man dir die Gelegenheit zur Gegendarstellung geben. Wird sie verweigert, würde ich die Öffentlichkeit informieren. Aber ich denke, das wird nicht nötig sein.
Viele Grüße
granny
da habe ich überhapt keine Ahnung von, ich würde einfach mal googeln. mfg owbo
Als Mitarbeiter einer Stadtverwaltung kennt man sich doch im Allgemeinen mit Ein- oder Widersprüchen aus. Ein Verein kann nach meinem Wissen keinen Verwaltungsakt erlassen zu welchem dann ein solcher möglich wäre. Allenfalls kann ein Verein eine Beschluss fassen, der für die Mitglieder bindend ist und möglicher Weise Außenwirkung hat.
Der Verein tritt als juristische Person auf gegen die man, wie gegen eine natürliche Person, vorgehen kann. Beschwerde, Aufforderung zur Richtigstellung, im schlimmsten Fall. Verleumdungsklage etc. wären nach meiner Meinung mögliche Schritte. Allerdings müsste dieses wiederum das Amt in dem Sie arbeiten tun, da sie nicht in der Funktion als Privatperson sondern doch sicher nur in ihrer Funktion als Mitarbeiter dieser Stadtverwaltung angegriffen wurden. Einfacher wäre eine öffentliche Gegendarstellung je nachdem wie außenwirksam die besagte Niederschrift ist.
Gegen Protokoll kann man als Nichtmitglied auch nicht viel machen, da man kein Stimmrecht hat.
Andere Meinungen hierzu sind sicher noch wichtig.
Freundliche Grüße
Petra