Sind spezielle Werbungskosten, hier beruflich geltend gemachter Umzug, von einem Erfolg abhängig?
Beispiel:
Eine Einstellung (bei einer Firma) wird von einem Umzug anhängig gemacht, um den Arbeitnehmer räumlich besser verwalten zu können.
Zwischenzeitlich ändern sich die Auftrags- und damit auch die Einstellungsbedingungen, der Umzug wird obsolet.
Allerdings ist alles soweit gediehen, dass ein Zurück nicht mehr möglich ist.
Der AN zieht um und macht die Kosten als Werbungskosten geltend.
FA lehnt ab.
Ist es an einem bestimmten Punkt erforderlich, StB, Anwalt o.a. zu Hilfe zu nehmen?
da der Job ja nicht zum Tragen kam, dürften die fiskalischen Grundlagen des berufsbedingten Umzuges sich erübrigt haben.
Ein RA wäre dem StB vorzuziehen.
Steuerberater sind mit Steuerrecht befaßt und dies ist eine
Frage der Anwendung des Steuerrechts.
Oder soll gleich auf ein Klageverfahren gezielt werden?
Selbst dann ist erstmal ein Einspruch vonnöten. Und: Steuerberater können / dürfen - in Steuersachen - bis hin zum BFH klagen. Ob auch zum BVerfG, das weiß ich jetzt nicht.
Der Einspruch gegen diese Entscheidung hat stattgefunden, das Umzugsziel, eine neue Beschäftigung, wurde in veränderter Form beibehalten.
Statt Festanstellung wurde wegen Erreichung der Altersgrenze eine freiberufliche Vereinbarung getroffen.