Hallo,
hier das Problem: A hat sich auf einen Studienplatz an einer Hochschule beworben, für diesen Studienplatz wurde in der Vergangenheit ein Vorpraktikum verlangt. Dieses Vorpraktikum wurde aber inzwischen abgeschafft. Auf dem Ablehnungsbescheid steht aber, dass A aufgrund fehlenden Praktikums nicht zugelassen wurde. Bei der zuständigen Stelle wird A lapidar erklärt, dass der Ablehnungsgrund zwar nicht mehr existent, der Ablehnungsbescheid aber trotzdem gültig sei.
Sollte A nun Widerspruch einlegen und wie hoch wären A’s Chancen, wenn ansonsten alle Voraussetzungen für das Studium erfüllt wären? Wie sieht es aus, wenn A aufgrund ihres NCs die Voraussetzungen nicht erfüllen würde, könnte sie dann aufgrund des Verfahrensfehlers trotzdem zugelassen werden? (ich habe leider nicht Jura studiert und bitte alle holprigen Formulierungen zu entschuldigen
.) Vielen Dank schon jetzt!!!
Hallo,
also wenn das fehlende Praktikum der Grund ist und nichts anderes zusätzliches ist, hat A beste Chancen.
A sollte sofort Wiederspruch einlegen mit entsprechender Begründung innerhalb der FRIST. Sollte es dann wiedererwarten eine Ablehung geben (und kein nachvollziehbarer Grund, wie Schnitt zu schlecht,…), dann folgt der Klageweg.
Am besten gleich Prozeskostenbeihilfe beantragen und Anwalt (für Verwaltungsrecht) aufsuchen und Klage einreichen.
A ist nicht der erste dem sowas passiert und sollte das ganze mit hochschulstart.de (ehemals ZVS) zusammenhängen, dann nicht nur die anrufen, sondern auch die entsprechene Uni,…
LG und viel Erfolg
Danea …