Ablehnung -> Widerspruch -> Ablehnung mit neuen Gründen

Hallo,
Ich habe eine Leistung beantragt, diese wurde mit einer Begründung abgelehnt. Diese Begründung konnte im Widerspruch als falsch wiederlegt werden. Daraufhin erfolgte eine neue Ablehnung mit einer neuen Begründung.
Ist diese Vorgehensweise überhaupt zulässig? Ist das irgendwo geregelt?

Den eigentlichen Sachverhalt habe ich zur Vereinfachung nicht geschildert, da er aus meiner Sicht nicht relevant ist.

Danke Euch

Hallo,

Natürlich ist sie das.

Um eine Leistung zu erhalten müssen alle Voraussetzungen erfüllt sein. Wenn du wegen X Einspruch eingelegt hast und diesem stattgegeben wurde, kann immer noch Y im Weg stehen.

Gruß,
Steve

Ja, zulässig. Siehe: Die Widerspruchsbehörde trifft mit dem Widerspruch eine neue Sachentscheidung, die dem angegriffenen Bescheid eine neue Gestalt gibt.

Wenn du damit nicht einverstanden bist, lese die Rechtsbehelfsbelehrung.

Grruß
Otto