Hallo,
Ich habe eine Leistung beantragt, diese wurde mit einer Begründung abgelehnt. Diese Begründung konnte im Widerspruch als falsch wiederlegt werden. Daraufhin erfolgte eine neue Ablehnung mit einer neuen Begründung.
Ist diese Vorgehensweise überhaupt zulässig? Ist das irgendwo geregelt?
Den eigentlichen Sachverhalt habe ich zur Vereinfachung nicht geschildert, da er aus meiner Sicht nicht relevant ist.
Danke Euch