Ablehnung zum Verkauf einer Eigentumswohnung

Ein Verwandter will sich eine Eigentumswohnung in unserer Eigentumsgemeinschaft kaufen, jedoch haben einige Eigentümer sich zusammengetan und den Verkauf hindern wollen. Nun möchte ich wissen, welche Gründe gibt es, dass man den Verkauf einer Eigentumswohnung ablehnen kann. Einige frei erfundene Fakten wurden dargelegt und als Grund genommen abzulehnen. Nachfolgen die Gründe dererseits. Man bedenke wir besitzen bereits eine Eigentumswohnung, man geht davon aus, weil die so sind, wird sein Verwandter auch so sein.

  1. Eigentümer also wir, nicht der Käufer nutzt seine Terrasse als Müllager und es sieht verwahrlost aus. Was in keinem Falle stimmt, die Terrasse wird stets gepflegt und ist mit mehreren Rosenblüten beplanzt. Es kommt mehr oder wenige in den Wintermonaten vor, dass wir die Mülltüte kurzfristig auf unserer Terrasse legen, da man nicht ständig nur für den Müll sich anzieht um den Müll zu entsorgen. Wenn man rausgeht dann nimmt man es mit, aber dies stört eins zwei Eigentümer schon.
  2. Ich soll behauptet haben, dass dass das Komplex eine Bruchbude ist, woraus man schliesst (herleitet, interpretiert) dass uns das Komplex nicht am Herzen liegt und ich mich nicht drum sorge, obwohl wir an jeder Aktion dabei sind, uns ans jede Hausordnung halten und stets den Vorhof der Gemeinschaft mitpflegen. Wohl gemerkt, ich habe es nie behauptet und nie an einen Eigentümer mich in solch einer niveaulosen Sprache geäußert, Die Sache ist di,e die können ihre Sachverhalte gegen uns nicht beweisen.
  3. soll ein Mieter angeblich behauptet haben, wir würden über Nacht unsere privat Autos und gewerbliche Autos im Hof Parken, was außer einem Eigentümer keiner der anderen bestätigen kann.
  4. Wir sind nunmal eine zusammenhaltende Familie und kriegen ab und zu Besuch, in den Sommerferien kommen meine Nichten zu uns für paar Tage, die Kinder sind zu laut, die Anschuldigung, man bedenke meine Nichten kommen ein oder zweimal im Jahr zu uns für paar Tage, ok einmal kam es vor,dass die Kinder bis 23 Uhr Wach waren und im Haus gespielt haben daraufhin kam die eine Nachbarin hat sich beschwert, und keinem anderen Eigentümer ist der Lärm verstörend aufgefallen. Als letztes, wir sind im Erdgeschoss und über uns ist ein Eigentümer mit seinem Balkon, einmal haben wir auf unserer Terrasse gegrillt, normalerweise tun wir dies im Garten, das Wetter hat an diesem Tag nicht mitgemacht, da hat sich der Nachbar beschwert, dass sich der Rauch zu denen auf der Terrasse hinzieht und wenn Fenster offen sind, dann zieht der Rauch auch noch in die Wohnung, ich so gut, dann Grille ich eben nicht mehr auf der Terrasse, rechtlich gesehen, darf ich bis zu 3 Tage im Jahr bis zu 2 Stunden auf der Terrasse Grillen, dies wird als zumutbar für die Nachbarn erklärt. Die eine Nachbarin obwohl es ihr nicht anging da Sie zuweit wohnt meint zu mir, es ist verboten auf der Terrasse zu Grillen, wenn aber der Nachbar oben drüber es verstörend findet darf ich gar nicht Grillen in meinem Garten!!! Aber der Nachbar darf auf seinem Balkon Grillen da ist kein Problem, obwohl ich rescherchiert habe, das es bedenklich ist auf dem Balkon zu Grillen, da die Gefahr für einen brand viel höher ist.

Nun kann mir einer bitte sagen, mal angenommen diese Punkte würden stimmen, welche natürlich nicht stimmen, kann dies ein Grund sein einen 3te Person den Kauf einer Eigentumsgemeinschaft abzulehnen, weil seine Verwandte so und so sind, folglich wird er auch so und so sein. Soweit ich weiß müssen erhebliche Gründe vorliegen, in der eine Gefährdung für die Eigentumsgemeinschaft liegt, können das Gründe für eine erhebliche und Gefährdung einer Eigentumsgemeinschaft sein??
Nachdem ich ein Gespräch mit einzelnen Eigentümern geführt habe auch mit dem, der speziell ein Problem mit uns hat, wurde begründet erklärt, dass dieser Verwandte, sich nie blicken lässt, den sieht man nie, er Raucht und schmeißt seine Kippen hin wo er will, was zum Teil auch nicht stimmt, achso nebenbei, diser Verwandte hat einigen Jahren früher mit uns gelebt bis er vor 2 Jahren auszog. Auf der Grundbasis, dass er sich nie blicken lassen hat und er Raucht und nie bei Aktionen in der Gemeinschaft dabei war, obwohl ich überall dabei war, reicht doch aus dass einer aus einer Eigentumswohnung überall dabei war oder. Jetzt lehnt man ab, weil die Eigentümer Bedenken gegenüber diesen Verwandten haben. Zum Schluss zu meiner Person, wir sind Deutsche Bürger mit ausländischer Herkunft.

Hallo
die Eigentümergemeinschaft kann aus meiner Sicht nicht verhindern das jemand seine Wohnung verkauft oder jemand eine Wohnung kauft. Dies müsste dann in Ihrer Teilungserklärung, nur dieses ist bindend, enthalten sein was ich mir in keinster Weise vorstellen kann.
Es kommt häufig vor das ein Verwalter, also derjenige zustimmen muss der das Gemeinschaftseigentum verwalter. Aber auch hier sind diesem Grenzen gesetzt.
Was sagt denn eigentlich der Verkäufer dazu ? Das was Sie schreiben hört sich wie ein besserer Comedienkrimim an und hat nichts mit Verkauf von Wohneigentum zu tun.

Viele Grüße
denkmal Nach

Hallo. Danke für deine Antwort.
Also mit dem Verkäufer ist alles geklärt gewesen, der Vertrag war unterschrieben, die Bank hatte das Geld bestätigt, es ging lediglich um die Zustimmung des Verwaltungsbeirats, welcher einer der Eigentümer ist, naja daraufhin hat man prompt reagiert innerhalb von 1-2 Tagen ein Sachverhalt zusanmmengebaut und dem Verwalter vorgelegt. Der Verkäufer ist auch entsetzt darüber, letzendlich kennt er uns auch seit mehreren Jahren, weil er selbst dort auch gelebt hat und er kann diese Sachverhalte nicht bestätigen.
Ich werde mal in der Teilungserklärung mal nachschauen.
Was genau sollte in der Teilungserklärung denn stehen.
Kann man aus moralischen Bedenken gegenüber einer Person, die man nicht kennt, nur weil seine Verwandte so sind, der Käufer auch so sein wird, den Verkauf verhindern, ist sowas in irgendeinem Recht vorzufinden??
Demnächst ist ein Zusammentreffen vereinbart worden, wobei ich zu meiner Verteidigung nachweislich die Sachverhalte entgegensprechen werde. Kannst du mir vielleicht hierbei helfen, ob aus den 4 Sachverhalten, rechtlich gesehen richtig ist und was falsch??
Danke mochmal.

Hallo

am besten Du wendest Dich damit an einen Fachanwalt für Immobilienrecht, alles andere wird Dir nichts bringen. Ein Anwalt kann dieses für Dich einfordern und rechtlich saubver alles durchsetzen,was ich ja nicht für Dich tun kann.

Viele Grüße