ist es korrekt, dass es manche zusatz-privatversicherungen gibt die eine ablehnungsfrist haben für neugeborene mit krankheit/fehlbildung/behinderung?? dass neugeborene innerhalb einer bestimmten frist nach geburt nicht aufgrund ihres gesundheitszustands bei der zusatz-PKV abgelehnt werden dürfen?? dies habe ich in einem therapiezentrum so nebenbei gehört, konnte aber keine weiteren informationen hierzu finden.
falls ja, welche wären das?
Innerhalb von 2 Monaten ab Geburt muss das Neugeborene ohne Risikoprüfung und Wartezeiten nachversichert werden, in dem Rahmen, wie mindestens 1 Elternetil versichert ist.
Das ist in den Musterbedingungen für die Krankheitskostenversicherung geregelt, steht aber auch so im VVG:
Innerhalb von 2 Monaten ab Geburt muss das Neugeborene ohne
Risikoprüfung und Wartezeiten nachversichert werden, in dem
Rahmen, wie mindestens 1 Elternetil versichert ist.
Hallo, ich versteh nur Bahnhof! Die Fragestellering schreibt doch von einer ZUSATZ - KV und nicht von einer Vollversicherung, Barmer!
danke für die antworten… wäre nun sehr ärgerlich, wenn man fristgerecht den versicherungsvermittler gefragt hätte und dieser gemeint hätte, dass das kind nicht versichert werden kann…
danke für die antworten… wäre nun sehr ärgerlich, wenn man
fristgerecht den versicherungsvermittler gefragt hätte und
dieser gemeint hätte, dass das kind nicht versichert werden kann…
Wenn das dann falsch gewesen wäre, hätte der Vermittler jetzt ein Problem …
danke für die antworten… wäre nun sehr ärgerlich, wenn man
fristgerecht den versicherungsvermittler gefragt hätte und
dieser gemeint hätte, dass das kind nicht versichert werden
kann…
Alles halb so schlimm: Dann leistet dessen Haftpflichtversicherung für alle entstandenen Schäden. Mache einfach Deinen Schaden geltend.
Und:
Frage das nächste mal einen Berater, keinen Verkäufer.
Super, was willst Du noch mehr? Du könntest das ganze durch einen Anwalt/ einen Versicherungsberater prüfen lassen (die Erstberatung kostet vielleicht 1-200€), und abhängig vom Ergebnis z.B. Schadenersatz vom Hausierer fordern!
und ganz doof wäre natürlich, wenn der vermittler ein bekannter wäre…
Der „Bekannte“ verkauft Dich nicht aus Gefälligkeit, sondern weil er damit Geld verdient… Und Du verlierst wegen des „Bekannten“ richtig viel Geld, weil Du Dein Kind wenn überhaupt nur mit Risiko- Aufschlag woanders versichern kannst!!!
…so, mit bekanntem geredet… meine anfrage hat es damals gleich als erfolglos abgelehnt, weil wir eltern nur eine PZKV für lohnfortzahlung nach 6 wochen krankheit haben und der knirps wohl max. zu den gleichen bedingungen/tarifen wie die eltern versichert werden kann. und da er noch nicht arbeitet, braucht er nach 6 wochen keine lohnfortzahlung…
okay, somit ist auch das geklärt!
Ein Ass habe ich noch im Ärmel
Sofern Du Dein Kind unbedingt privat zusatzversichern möchtest:
Möglicherweise hat Deine GKV mit der von ihr vermittelten Zusatzversicherung- PKV einen Kontrahierungszwang vereinbart. D.h. die PKV muß Dein Kind, ggf. ohne Gesundheitsprüfung, zusatzversichern.
Ich kann mich gaaaanz dunkel erinnern, sowas mal im Antrag einer DKV- Chefarzt- Zusatzpolice (zur AOK- GKV) gelesen zu haben.
Also:
eigene GKV anrufen und nachfragen
2 falls nicht erfolgreich: Andere GKV’s anklingeln