Guten Tag,
2. Versuch einer Frage, diesmal deutlich anders formuliert und nicht in ego-Form, also garantiert nicht mehr Rechtsberatungs-verdächtig
Also theoretisch angenommen, ein Mieter möchte ausziehen und sucht einen Nachmieter. Stimmt es, dass der Vermieter diesen nur ablehnen kann, wenn er einen vernünftigen Grund dafür hat? Sprich, der Vermieter muss beweisen, dass der Nachmieter ungeeignet ist?
Nun werden ja in vielen Fällen Einkommensnachweise, Mietschuldenfreiheit und Schufa geprüft. Könnte dann z.b. schon als „ungeeignet“ zählen, falls man z.b. vorher nicht zur Miete, sondern bei den Eltern gewohnt hat? Oder falls das Arbeitsverhältnis erst zum Mietzeitpunkt beginnt? Auch wenn sonst alles passt - Schufa, kinderlos, keine Haustiere oder Musikinstrumente etc.
Außerdem: Ist es üblich, dass Vermieter selbst Nachmieter suchen, auch wenn der Mieter kurzfristig kündigt und selbst einen Nachmieter stellen möchte? Oder werden sich Hausverwaltungen da doch meist die Mühe sparen, gerade bei leicht vermietbaren Objekten?
Und schließlich: Was wäre, wenn der Vormieter mit dem Nachmieter vertraglich vereinbart, dass alle Renovierungspflichten auf den Nachmieter übergehen? Gilt das denn überhaupt, falls mit dem Vermieter ein Mietvertrag zustande kommt oder ist so eine Vereinbarung ungültig?
Also theoretisch angenommen, ein Mieter möchte ausziehen und
sucht einen Nachmieter. Stimmt es, dass der Vermieter diesen
nur ablehnen kann, wenn er einen vernünftigen Grund dafür hat?
Sprich, der Vermieter muss beweisen, dass der Nachmieter
ungeeignet ist?
Nein, das stimmt nicht. In Deutschland gibt es Vertragsfreiheit. Ein Vermieter muß nicht mit jemandem einen Vertrag machen, mit dem er es nicht möchte. Wenn der Vermieter nicht will, dann hat der Mieter Pech gehabt.
Nun werden ja in vielen Fällen Einkommensnachweise,
Mietschuldenfreiheit und Schufa geprüft. Könnte dann z.b.
schon als „ungeeignet“ zählen, falls man z.b. vorher nicht zur
Miete, sondern bei den Eltern gewohnt hat? Oder falls das
Arbeitsverhältnis erst zum Mietzeitpunkt beginnt? Auch wenn
sonst alles passt - Schufa, kinderlos, keine Haustiere oder
Musikinstrumente etc.
Wen er als ungeeignet empfindet entscheidet der Vermieter allein. Wie gesagt, er muß sich nicht auf einen vom Mieter vorgestellten Nachmieter einlassen.
Außerdem: Ist es üblich, dass Vermieter selbst Nachmieter
suchen, auch wenn der Mieter kurzfristig kündigt und selbst
einen Nachmieter stellen möchte? Oder werden sich
Hausverwaltungen da doch meist die Mühe sparen, gerade bei
leicht vermietbaren Objekten?
Sicher ist es üblich, daß der Vermieter den Nachmieter selbst sucht. Ich möchte ja auch selbst bestimmen mit wem ich einen so wichtigen Vertrag mache. Es gibt kein Recht für einen Mieter die Kündigungsfrist zu verkürzen, indem er einen Nachmieter stellt! Sprich, wenn es der Mietvertrag nicht hergibt, dann ist der Vermieter nicht verpflichtet einen Nachmieter zu nehmen. Der Mieter muß bis zum Ende der Kündigungsfrist zahlen.
Und schließlich: Was wäre, wenn der Vormieter mit dem
Nachmieter vertraglich vereinbart, dass alle
Renovierungspflichten auf den Nachmieter übergehen? Gilt das
denn überhaupt, falls mit dem Vermieter ein Mietvertrag
zustande kommt oder ist so eine Vereinbarung ungültig?
Warum sollte sich ein Nachmieter auf einen solchen Vertrag einlassen?
Also theoretisch angenommen, ein Mieter möchte ausziehen und
sucht einen Nachmieter. Stimmt es, dass der Vermieter diesen
nur ablehnen kann, wenn er einen vernünftigen Grund dafür hat?
Sprich, der Vermieter muss beweisen, dass der Nachmieter
ungeeignet ist?
handelt es sich um einen unbefristeten Mietvertrag oder um einen mit Mindestmietdauer? Bei letzterem gibt es tatsächlich die Möglichkeit mit dem Nachmieter.
Gruß
loderunner (ianal)
Und schließlich: Was wäre, wenn der Vormieter mit dem
Nachmieter vertraglich vereinbart, dass alle
Renovierungspflichten auf den Nachmieter übergehen? Gilt das
denn überhaupt, falls mit dem Vermieter ein Mietvertrag
zustande kommt oder ist so eine Vereinbarung ungültig?
Warum sollte sich ein Nachmieter auf einen solchen Vertrag
einlassen?
Der Mieter lässt sich in diesem rein fiktiven Fall ( ) darauf ein, weil die Wohnung eine absolute Traumwohnung ist und der Vormieter ihm sonst die Adresse des Vermieters nicht verraten hätte bzw. einen anderen Bewerber nimmt. Dadurch komme ich wieder zur Frage zurück, ob die (schriftliche) Vereinbarung grundsätzlich gültig wäre?
Es handelt sich im Fall um einen Mietvertrag, der Mitte der 90er Jahre abgeschlossen wurde. Ein sogenannter Altmietvertrag also. Was das wiederum für einen Unterschied in Bezug auf Nachmieterregelung macht, weiß ich auch nicht. Kündigungsfrist ist dem Nachmieter im fiktiven Fall unbekannt, es kann höchstens auf Grund des Alters des Vertrags geschätzt werden, was damals üblich war bzw. wie das heute gesetzlich geregelt ist.