Ablehnungsschreibens

Hallo allerseits!

Angenommen, seit ein paar Monaten verlangt ein Vermieter Schadenersatz an seinen ehemaligen Mietern (In der Zwischenzeit sind sie schon umgezogen). Dementsprechend hat er die Reparaturkosten von der Mietkaution berechnet.

Natürlich sie sind mit seiner Aufforderung nicht einverstanden und möchten die Mietkaution in voller Höhe zurück. Sie haben schon mehrere Schreiben miteinander vertauscht mit Erläuterungen um wer soll die Haftung für die Schaden tragen und warum.

Der Vermieter hat seine Gründe bereits mit lange und detaillierte Erklärungen mehrere Mal schriftlich dargestellt. Dennoch bestehen sie in ihrer Unschuld aber bisher ohne Anwalt. Der Vermieter hat seinerseits schon alles gesagt. Zukünftige Briefe von ihnen möchtet er nur zu leugnen, was sie behaupten, und verweisen sich auf seinen früheren Schreiben.

Wie macht man das?
Gibt es eine standardisierte Formel für diese Schreibensart? Wie heißt es? (vielleicht Ablehnungsschreibens?)
Gibt es vielleicht irgendwo mustern?

Vielen Dank im Voraus.

E.

Hallo Ebiro,

wenn einer ungerechtfertigte Forderungen stellt, braucht man eigentlich überhaupt nicht zu reagieren. Stress gibt es nur, wenn der andere seine Forderungen einklagt, aber das wäre auch mit einem Standartschreiben so.

Gruß!

Horst

Hallo Horst,

aber das wäre auch mit einem Standartschreiben so.

sorry, da ich selbst Deutschlehrer kenne, die Standard mit ‚t‘ schreiben, hake ich hier stets mit dem Rotstift ein.

Standart: Obststand, Gemüsestand,

Standard: normierte Vorgehensweise, z.B. DIN.

MFG Cleaner
(Kommitee zur Rettung des Standards)

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Hallo,

wenn einer ungerechtfertigte Forderungen stellt, braucht man
eigentlich überhaupt nicht zu reagieren. Stress gibt es nur,
wenn der andere seine Forderungen einklagt, aber das wäre auch
mit einem Standartschreiben so.

Ehhhhm… Grundsätzlich richtig, aber in diesem Fall ist die strittige Forderung ja gegen die Kaution aufgerechnet worden?! Und da findest Du, man braucht nicht zu reagieren?

Bommel

Hast Recht, Bommel, da habe ich nur auf das „Ablehnungsschreiben“ geachtet.

So ist nun also der Mieter derjenige, der seine Forderungen durchsetzen muss.

Eine Forderung mit Fristsetzung und Ankündigung, dass ansonsten gerichtliche Schritte folgen, wäre dann wohl angebracht.

Gruß!

Horst

Danke Horst, aber…

wenn einer ungerechtfertigte Forderungen stellt, braucht man
eigentlich überhaupt nicht zu reagieren.

Glaubst du nicht, wäre es sinnvoll, dass der Vermieter zumindest eine kurze Antwort um die Gründe des Mieters abzulehnen schreibt? Ich meine, um der Grundsatz „Wer schweigt, stimmt zu“ zu vermeiden. (Insbesondere wenn der ehemalige Mieter in jedem neuen Aufforderungsschreiben einen neue Grund gibt)

Würden solche kurze Reaktionen in dem Fall einer Klage die Grundlagen schaffen um die Position der Vermieter leicht zu argumentieren?

E.

Wie Bommel mich schon ganz richtig korrigiert hat: Wenn der Vermieter auf dem Geld sitzt - hier in Form der Kaution - dann muss man sich natürlich melden.

In dem Fall ist man nämlich selbst derjenige der Forderungen hat und die sollte man natürlich anmelden. Es reicht allerdings aus, die Summe einfach anzumahnen.
Sollte es doch zur gerichtlichen Auseinandersetzung kommen, muss nach wie vor der Vermieter beweisen, warum er die Kaution nicht (ganz) auszahlen will.

Gruß!

Horst