Hallo,
mal angenommen in einem Haus werden die Wasseruhren gewechselt. Vorher hat der Vermieter diese abgelesen, der Mieter erhält die Rechnung für seinen Wasserverbrauch, ohne Nachweis, den er natürlich fordern kann. Da ihm der Wasserverbrauch jedoch sehr hoch vorkommt ruft er die Firma an, die die Wasserbestände ebenfalls abliest. Diese erklärt sie hätte zwei Tage bevor der Vermieter diese abgelesen hat, selbst abgelesen und diese den Vermieter mitgeteilt. Die Firma behauptet weiter, sie hebe selbst diese Ablesedaten nicht auf. Nun verlangt man also von den Vermieter diese Übermittlungsdaten der Firma und der Vermieter behauptet, er habe diesen Brief nicht mehr.
Frage: Muss eine Firma nicht ebenfalls die ablesenen Bestände eine zeitlang aufheben ? Was passiert denn mit den alten Wasseruhren, die ausgestauscht wurden. ? Werden die gleich vernichtet oder nicht noch aufgehoben, wo der alte Bestand drauf stand. ?
Danke
K.
sie hätte zwei Tage bevor der Vermieter diese abgelesen hat,
selbst abgelesen und diese den Vermieter mitgeteilt. Die Firma
behauptet weiter, sie hebe selbst diese Ablesedaten nicht auf.
das kommt mit seltsam vor. Diese Firmen rechnen oft auch ab, daher müssen sie zwangsläufig die Daten aufheben. Auch werden oft noch mit Paier und stift abgelesen, wobei eine Durchschrift entsteht - oder wird mittels Lesegerät abgelesen? wie ist es denn üblich in diesem Fall?
Nun verlangt man also von den Vermieter diese
Übermittlungsdaten der Firma und der Vermieter behauptet, er
habe diesen Brief nicht mehr.
Noch seltsamer. Natürlich muss der Vermieter solche Dinge einige Jahre aufbewahren
Was passiert denn mit den alten
Wasseruhren, die ausgestauscht wurden.
Die landen relativ schnell beim Alteisen. Keine Chance, die wiederzufinden. Wenn man den Techniker ganz lieb bittet, lässt er die Dinger aber meistens da.