Ablesedienst baut den Wärmezähler falsch ein

Hallo,
Ein Ablesedienst für Wärmezähler wechselt den alten Wärmezähler aus und baut den neuen falsch ein. Fazit: Ein Jahr später wird bei der Ablesung der fehler erst bemerkt, weil der Zähler auf 0 steht.
Der Wärmezähler ist gemietet, sodass auch die Miete für das defekte „Ding“ promt verlangt wird.

  1. Frage: Muss man diese Miete zahlen?
    Als Mieter kann man nun die Abrechnung, die ja vom Ablesedienst geschätzt werden muss, 15 Prozent kürzen.
  2. Frage: Wenn der Vermieter noch nicht weiß, ob die Mieter die 15 Prozent tatsächlich fordern, muss er jetzt schon etwas gegen den Ablesedienst unternehmen.

Hat jemand schon ähnliche Erfahrungen gemacht? Danke, schon im Voraus!

Hallo,

Ein Ablesedienst für Wärmezähler wechselt den alten Wärmezähler aus und baut den neuen falsch ein. Fazit: Ein Jahr später wird bei der Ablesung der fehler erst bemerkt, weil der Zähler auf 0 steht.
Der Wärmezähler ist gemietet, sodass auch die Miete für das defekte „Ding“ promt verlangt wird.

  1. Frage: Muss man diese Miete zahlen?

Was sagt dazu der Vertrag? Was sagt die Firma dazu? Man muss nicht gleich etwas gegen sie unternehmen. Gelegentlich reagiert man auf solche Hinweise ganz human.

Als Mieter kann man nun die Abrechnung, die ja vom Ablesedienst geschätzt werden muss, 15 Prozent kürzen.
2. Frage: Wenn der Vermieter noch nicht weiß, ob die Mieter die 15 Prozent tatsächlich fordern, muss er jetzt schon etwas gegen den Ablesedienst unternehmen.

Wenn er seine Mieter als lästige Assis ansieht, die ihn nur stören (so wie Kunden im Laden die Verkäufer stören), dann nicht. Sieht er seine Mieter als diejenigen, die seine Brötchen bezahlen, dann sollte er dies in deren Interesse tun. Kommt halt auf den Markt an. Mit Nummer 2 macht man auf keinen Fall etwas falsch.

Grüße

Wenn er seine Mieter als lästige Assis ansieht, die ihn nur
stören (so wie Kunden im Laden die Verkäufer stören), dann
nicht. Sieht er seine Mieter als diejenigen, die seine
Brötchen bezahlen, dann sollte er dies in deren Interesse tun.
Kommt halt auf den Markt an. Mit Nummer 2 macht man auf keinen
Fall etwas falsch.

Kann das sein, dass du heute Morgen irgendetwas falsches gefrühstückt hast? Oder was ist dir über die Leber zu laufen um so herumzupöbeln?

Einen Schaden kann man erst geltend machen, wenn er entstanden ist. Man könnte uU eine Sicherheit bei der Zahlung an die Firma einbehalten.

vnA

Hallo,
danke für die respektvollere Antwort.
Werde so verfahren.

fG

Wenn er seine Mieter als lästige Assis ansieht, die ihn nur stören (so wie Kunden im Laden die Verkäufer stören), dann nicht. Sieht er seine Mieter als diejenigen, die seine Brötchen bezahlen, dann sollte er dies in deren Interesse tun.
Kommt halt auf den Markt an. Mit Nummer 2 macht man auf keinen Fall etwas falsch.

Kann das sein, dass du heute Morgen irgendetwas falsches gefrühstückt hast? Oder was ist dir über die Leber zu laufen um so herumzupöbeln?

Was ist da rumgepöbelt? Auf dieses Verhalten trifft man doch in deutschen Geschäften immer wieder, von Behörden möchte ich gar nicht erst anfangen. Das wird doch noch angesprochen werden dürfen, ohne gleich als Pöbelei zu gelten.
Ich würde bei einem solchen Fehler gar nicht erst darauf warten, dass es mein Leistungsempfänger merkt. Ich weiß, das ist in Deutschland eher noch die Ausnahme. Die Ausgangsfrage ist wohl eher ein Beispiel für den bisherigen Regelfall.

Einen Schaden kann man erst geltend machen, wenn er entstanden ist. Man könnte uU eine Sicherheit bei der Zahlung an die Firma einbehalten.

Naja, das ist natürlich etwas ganz anderes als mein Vorschlag, sich erstmal bei der Firma zu melden.
Manchmal sind einfach auch Formulierungen Ausdruck einer Geisteshaltung.

Grüße

Was ist da rumgepöbelt?

Für mich diese wortwahl „Wenn er seine Mieter als lästige Assis ansieht, die ihn nur stören“ auf eine vernünftig formulierte Frage.

Die Ausgangsfrage
ist wohl eher ein Beispiel für den bisherigen Regelfall.

Für mich eher eine Frage an ein Expertenforum, da man sich unsicher ist, was man jetzt tun sollte.

Manchmal sind einfach auch Formulierungen Ausdruck einer
Geisteshaltung.

Ich bin bisher davon ausgegangen, dass dies hier ein Forum für Mietrecht ist. Da ist eine solche Formulierung das Ergebnis meines laienhaften juristischen Verständnisses. Wo du hier eine Geisteshaltung siehst erschließt sich mir im Moment nicht wirklich.

Grüße

auch von vnA

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Die Ausgangsfrage ist wohl eher ein Beispiel für den bisherigen Regelfall.

Für mich eher eine Frage an ein Expertenforum, da man sich unsicher ist, was man jetzt tun sollte.

Ja, allerdings klang irgendwie ein bißchen an, als würde eventuell in Erwägung gezogen, den Mieter gar nicht erst auf den Fehler aufmerksam zu machen, sondern abzuwarten, ob er ihn denn merkt. Das ist einfach eine bestimmte Haltung. Die kann jeder für sich bewerten.

Manchmal sind einfach auch Formulierungen Ausdruck einer Geisteshaltung.

Ich bin bisher davon ausgegangen, dass dies hier ein Forum für Mietrecht ist. Da ist eine solche Formulierung das Ergebnis meines laienhaften juristischen Verständnisses. Wo du hier eine Geisteshaltung siehst erschließt sich mir im Moment nicht wirklich.

Hast Du Dich davon angesprochen gefühlt? Ich hatte eigentlich die Formulierung „gegen jemanden vorgehen“ im Ursprungspost gemeint, mit der vielleicht unbewusst eine Geisteshaltung offenbart wird. Nämlich die, dass der Geschäftspartner gleich als Gegner gesehen wird.
So ist denn auch in diesem Forum schon des öfteren neben juristischen Bewertungen der Rat gegeben worden, zunächst einfach mal miteinander zu reden, bevor gleich ausschließlich auf dem „Rechtsweg“ miteinander kommuniziert wird. Manche sind anscheinend schon so auf Konfrontation ausgerichtet, dass sie dies gar nicht mehr in Erwägung ziehen.

Grüße

Ja, allerdings klang irgendwie ein bißchen an, als würde
eventuell in Erwägung gezogen

Gute Basis für eine zielgerichtete Diskussion…