Liebe/-r Experte/-in,
im Februar 2011 wurde von einer Ablesefirma ein Wärmezähler falsch eingebaut, sodass er auch im Dezember 2011 noch auf 0 stand und der Verbrauch nun geschätzt werden muss.Der Wärmezähler wird von einer 88- jährigen Dame gemietet.
Nun meine 1. Frage: Muss sie als Mieter trotzdem die Miete für dieses Jahr zahlen?
- Frage: Wie sollte nun der Vermieter gegen diesen Ablesedienst vorgehen? Es kann ihm doch sicher passieren, dass die Mieterin die Abrechnung um 15 Prozent kürzt.
Vielen Dank schon im Voraus!
Hallo, Margrit
das ist nicht so einfach zu beantworten, da der Mieter genauso eine Kontrollpflicht hat (was bei einer alten Dame natürlich schwer ist).
Die Berechnung der Schätzwerte sind in diesem Fall korrekt, denn sie sollten!!! sich auf die Durchschnitt-Verbrauchswerte der letzten 3 Jahre richten (gesetzl.festgelegt).
Bitte prüfen Sie das erst einmal und sollten diese Schätzwerte tatsächlich weit darüber liegen, kann man Widerspruch erheben. Es dürfte logisch sein, dass auf jeden Fall Verbrauch stattgefunden hat.
Fehler passieren überall einmal, die sind menschlich und eine gewisse Kulanz sollte man gelten lassen.
Ihnen viel Erfolg und frdl.Gruss von
Maximilian123
Hallo Maximilian 123,
vielen Dank für die schnelle Antwort, sie beruhigt mich zumindest erst einmal.
Danke!