Hallo!
Darf ein Ablesedienst (Wasseruhr, etc.) Zusatzkosten erheben, wenn man zu dem (von ihm durch eine Postkarte mitgeteilten Termin) verhindert ist und somit einen neuen Termin vereinbaren muss?
Der festgelegte Termin findet 2 Wochen nach Posteinwurf statt.
In solchen Schreiben wird verlangt, bei Verhinderung den Schlüssel einem Nachbarn zu geben, um so den Zugang zur Wohnung zu ermöglichen.
Schönen Gruß,
Marco