Hallo
Ein VM wechselt die Ablesefirma.
Es sind HKV und Wasserzähler vorhanden.
2 Wohnungen standen je 4 Monate leer. Bei Auszug der Mieter im Vorjahr wurden alle Zählerstände erfasst und durch die alte Ablesefirma korrekt berechnet.
Die neue Firma berechnet nun dem VM den Leerstand anteilig der abgelesenen Heizungs- und Wassereinheiten nach Gradtagszahlen, so dass kurioserweise dem VM mehr Heizungseinheiten auferlegt werden als dem neuen Mieter.
Der VM kennt das bisher nur so, dass die Grundkosten anteilig umgelegt werden, die vom Mieter tatsächlich verbrauchten Einheiten jedoch nicht.
Demnach hat die Ablesefirma einen Fehler gemacht oder was meint ihr?
Hallo,
2 Wohnungen standen je 4 Monate leer. Bei Auszug der Mieter im
Vorjahr wurden alle Zählerstände erfasst und durch die alte
Ablesefirma korrekt berechnet.
Die neue Firma berechnet nun dem VM den Leerstand anteilig der
abgelesenen Heizungs- und Wassereinheiten nach Gradtagszahlen,
so dass kurioserweise dem VM mehr Heizungseinheiten auferlegt
werden als dem neuen Mieter.
Bei Wasser wird der Verbrauch anhand der Ablesemenge direkt abgerechnet (wurde so offensichtlich gemacht). Bei Heizung wird das Verfahren nach Gradtagszahlen angewendet. z.B. muss ein Mieter, der nur die heizintensiven Wintermonate gemietet hat, „weniger“ zahlen, ein „Sommermieter“ dagegen anteilig mehr.
Insofern halte ich die Abrechnung für korrekt.
Der VM kennt das bisher nur so, dass die Grundkosten anteilig
umgelegt werden, die vom Mieter tatsächlich verbrauchten
Einheiten jedoch nicht.
Bei der Heizung gibt es sicherlich eine vereinbarte prozentuale Aufteilung (60/40 oder so), wie die Grundkosten und direkten Verbrauchskosten abzurechnen sind.
Demnach hat die Ablesefirma einen Fehler gemacht oder was
meint ihr?
Erstmal Nööh.
Gruß
Der Franke
Hallo
die Antwort kann ich jetzt nicht nach vollziehen.
Fakt ist: bei Auszug der Vormieter wurden die HKV abgelesen, dann standen beide Wohnungen leer.
In einer Wohnung wurde 1 Heizkörper angestellt - während des Leerstands - und dieser zeigte bei Übergabe an den neuen Mieter 14 E an, das wurde auch im Übergabeprotokoll festgehalten.
In der anderen Wohnung wurde nicht geheizt während Leerstand, alle HKV zeigten bei Übergabe an den neuen Mieter 0 an.
Wieso soll der VM nun den tatsächlichen Verbrauch der neuen Mieter übernehmen???
Wo steht das denn?
Hallo,
Wo steht das denn?
du kannst hier mal nachlesen, weshalb das Verfahren nach Gradtagszahlen angewendet wird:
http://www.mieterschutzbund-berlin.de/8_1_3.html
unter den Überschriften
„Zwischenablesungen bei Verdunstungs-Heizkostenverteilern“
sowie
„Gradtagszahlen“.
Gruß
Der Franke
Hallo
das ist ja schön und gut.
Gehen wir mal davon aus, dass alle elektronischen HKV bei Auszug der Vormieter abgelesen wurden. Weiter gehen wir davon aus, dass bei Übergabe an die neuen Mieter ein Protokoll gemacht wurde, in dem noch einmal die Wasserstände und auch die HKV-Stände protokolliert wurden.
Alle HKV (bis auf einen in einer Wohnung) zeigten 0 Einheiten an.
D.h. während des Leerstands hat kein Verbrauch stattgefunden, die abgelesenen Einheiten per 31.12. stammen also von den neuen Mietern.
Da möchte ich den VM sehen, der den größten Teil der Heizkosten übernimmt, die die Mieter verbraucht haben - gleiches für Wasser, welches die Mieter verbraucht haben.
Gehe mal davon aus, dass Ablesefirmen einheitlich abrechnen - so, wie es die bisherige getan hat, in dem sie die Grundkosten während des Leerstandes auf den VM umgelegt hat - was auch korrekt ist.
Hallo
das habe ich gefunden:
Wenn die «kalten» Betriebskosten vereinbarungsgemäß nach dem Verhältnis der Fläche der Mietwohnung zur Gesamtwohnfläche umzulegen sind, hat der Vermieter die auf leer stehende Wohnungen entfallenden Betriebskosten grundsätzlich selbst zu tragen. Dies gilt nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 31.05.2006 auch für verbrauchsabhängige Betriebskosten, die wegen fehlender Erfassung des Verbrauchs der einzelnen Mieter nach der Wohnfläche abgerechnet werden (Az.: VIII ZR 159/05).
Hier ist aber die Erfassung der verbrauchsabhängigen Betriebskosten korrekt vorgenommen worden, ergo können diese nicht dem VM belastet werden - lediglich die Grundkosten, die nach qm umgelegt werden.
Gruß
Hallo,
Wenn die «kalten» Betriebskosten vereinbarungsgemäß nach dem
Verhältnis der Fläche der Mietwohnung zur Gesamtwohnfläche
umzulegen sind, hat der Vermieter die auf leer stehende
Wohnungen entfallenden Betriebskosten grundsätzlich selbst zu
tragen.
d.h. alle Betriebskosten, egal ob verbrauchsabhängig oder - unabhängig.
Dies gilt nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom
31.05.2006 auch für verbrauchsabhängige Betriebskosten, die
wegen fehlender Erfassung des Verbrauchs der einzelnen Mieter
nach der Wohnfläche abgerechnet werden (Az.: VIII ZR 159/05).
Über erfasste verbrauchsabhängige Betriebskosten ist keine Einschränkung vorgenommen, also gilt Satz 1.
Entscheidend ist, welches Abrechnungsverfahren nun das richtige ist: Gradtagszahlen oder gemessener Verbrauch. Ersteres ist zumindest nicht falsch und üblich.
Frag einfach bei der Ablesefirma nach, ob deine Variante möglich und somit eine Änderung der Betriebskostenabrechnung durchführbar ist.
Gruß
Der Franke
Hallo
vom Mieter verursachte und erfasste Verbräuche können m.E. nicht nach Gradtagszahlen umgelegt werden, die Verbräuche sind ja während der Mietzeit angefallen und nicht in der Zeit des Leerstands.
Denke mal, das wird sich klären lassen.
Hallo
Ein VM wechselt die Ablesefirma.
Es sind HKV und Wasserzähler vorhanden.
2 Wohnungen standen je 4 Monate leer. Bei Auszug der Mieter im
Vorjahr wurden alle Zählerstände erfasst und durch die alte
Ablesefirma korrekt berechnet.
Die neue Firma berechnet nun dem VM den Leerstand anteilig der
abgelesenen Heizungs- und Wassereinheiten nach Gradtagszahlen,
so dass kurioserweise dem VM mehr Heizungseinheiten auferlegt
werden als dem neuen Mieter.
Wenn die alte Abrechnungsfirma korrekt abgerechnet hat, ist es wohl richtig, wenn beim Wechsel der Wohnung vom VM zum Mieter keine neue Ablesung vorgenommen wurde, dass nach Gradtagszahlen abgerechnet wird. Dies ist so in der Heizkostenverordnung vorgeschrieben. Hier hätte der VM vor der Vermietung eine Zwischenablesung beantragen müssen.
Der VM kennt das bisher nur so, dass die Grundkosten anteilig
umgelegt werden, die vom Mieter tatsächlich verbrauchten
Einheiten jedoch nicht.
Dies ist nur dann so richitg, wenn der VM vor der Weitervermietung die Zwischenablesung veranlasst hat. Dies ist offenbar in Deinem Beispeil eben nicht geschehen.
Im Übrigen hat die Heizkostenrechnung bei der Wohnflächenangabe wohl auch die Umrechnung auf Tage und entspricht nicht der tatsächlichen Miete. Dies liegt daran, dass die Wohnfläche nach Mietzeit innerhalb des Abrechnungszeitraumes nach Kalendertagen umgerechnet wird.
Gruss Günter
Hallo
klar hat der VM eine Ablesung gemacht bevor die neuen Mieter eingezogen sind.
Die neue Ablesefirma konnte diese nicht machen, da sie noch nicht beauftragt war - deshalb wurde vom VM selbst abgelesen und die Werte im Übergabeprotokoll mit den neuen Mietern festgehalten.
Bis auf 1 HK alle Werte auf 0 und dies wurde dann der neuen Firma zu gegebener Zeit auch mitgeteilt.
Eine Zwischenablesung muss ja nicht zwangsweise von der Ablesefirma gemacht werden.
Hallo
klar hat der VM eine Ablesung gemacht bevor die neuen Mieter
eingezogen sind.
Die neue Ablesefirma konnte diese nicht machen, da sie noch
nicht beauftragt war - deshalb wurde vom VM selbst abgelesen
und die Werte im Übergabeprotokoll mit den neuen Mietern
festgehalten.
Nun, da liegt möglicherweise das Problem. Bergabeprotokoll ist zwar so richtig, allerdings muss der Anfangswert dann exakt der neuen Firma mitgeteilt werden.
Bis auf 1 HK alle Werte auf 0 und dies wurde dann der neuen
Firma zu gegebener Zeit auch mitgeteilt.
Eine Zwischenablesung muss ja nicht zwangsweise von der
Ablesefirma gemacht werden.
Gruss Günter