Hai Ihr!
Man stelle sich vor: Die Heizungsfirma Schmidt die die Heizungen von Herrn Müller abliest kündigt 1,5 Wochen vorher an, dass Sie vorbeikommt. Beruftätige, speziell Schichtler haben oft das nachsehen, Familie Müller ist so eine Familie. Wichtige Termine stehen auch oft schon länger fest, Dienstpläne sowieso. Nun bietet Herr Schmidt an in drei (!!!) Tagen vorbeizukommen, auch hier muss Herr Maier dankend ablehnen, zu kurzfristig um seinen Termin noch zu verschieben. Herr Schmidt meint, er wisse noch nicht wie es im April aussehe und er können dann nur eien Termin „einwerfen“ (Postkasten), den müsse er dann nehmen. Das ist aber genaus Roulettespiel. Persönliche Termine kosten.
Nun meine ich aber mal gelesen zu haben, dass der Heizungsmann sich auf einen Termin einlassen MUSS, ob er mag oder nicht. Wie ist die Rechtslage, Rechtsprechung dazu? Links (Belege)??
Liebe Grüße vom
Florian
Hallo Florian,
Herr Schmidt meint, er wisse noch nicht wie es im April
aussehe und er können dann nur eien Termin „einwerfen“
(Postkasten), den müsse er dann nehmen. Das ist aber genaus
Roulettespiel. Persönliche Termine kosten.
Das ist richtig, denn der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass die Ablesungen stattfinden können? Es ist eher eine freundliche Kulanz von Herrn Schmidt gewesen, einen anderen Termin vorzuschlagen, denn auch er hat sicher noch mehr zu tun, als nur bei Herrn Müller abzulesen…
Nun meine ich aber mal gelesen zu haben, dass der Heizungsmann
sich auf einen Termin einlassen MUSS, ob er mag oder nicht.
Wie ist die Rechtslage, Rechtsprechung dazu? Links (Belege)??
Nein, der Mieter hat sich auf einen Termin einzulassen, ob er will oder nicht!
Hat denn Herr Müller keine Freunde oder Familie, denen er den Wohnungsschlüssel anvertrauen könnte mit der Bitte, Herrn Schmidt die Wohnung zu öffnen? So eine Ablesung dauert in der Regel maximal 10 Minuten!!!
Grüsse
Icequeen
Hallo Icequen,
ein bisschen muss ich dir schon widersprechen.
Herr Schmidt meint, er wisse noch nicht wie es im April
aussehe und er können dann nur eien Termin „einwerfen“
(Postkasten), den müsse er dann nehmen. Das ist aber genaus
Roulettespiel. Persönliche Termine kosten.
Das ist richtig, denn der Mieter hat dafür Sorge zu tragen,
dass die Ablesungen stattfinden können?
Das ist richtig, aber…
Es ist eher eine freundliche Kulanz von Herrn Schmidt gewesen, einen anderen Termin vorzuschlagen, denn auch er hat sicher noch mehr zu tun, als nur bei Herrn Müller abzulesen…
…das ist falsch, dass es eine freundliche Kulanz ist.Sicher hat er noch mehr zu tun, aber ein Mieter kann unter Angaben von Gründen darlegen, dass er zum genannten Termin nicht anwesend ist, MUSS die Ablesefirma sogar einen zweiten oder dritten Termin mit den Mieter vereinbaren.
Nun meine ich aber mal gelesen zu haben, dass der Heizungsmann
sich auf einen Termin einlassen MUSS, ob er mag oder nicht.
Wie ist die Rechtslage, Rechtsprechung dazu? Links (Belege)??
Nein, der Mieter hat sich auf einen Termin einzulassen, ob er
will oder nicht!
Ablesfirma und Mieter werden sich wohl auf einen Termin einigen.
Hat denn Herr Müller keine Freunde oder Familie, denen er den
Wohnungsschlüssel anvertrauen könnte mit der Bitte, Herrn
Schmidt die Wohnung zu öffnen? So eine Ablesung dauert in der
Regel maximal 10 Minuten!!!
Ist eine Möglichkeit, zu der der Mieter aber genauso wenig gezwungen werden kann.
Zweite Möglichkeit ist noch, selber ablesen und die Stände an die Wohnungstür heften.
Gruß
Stiefel
Hallo,
Zweite Möglichkeit ist noch, selber ablesen und die Stände an
die Wohnungstür heften.
- werden bei so einem Ablesetermin nicht diese „Röhrchen“
ausgetauscht? Das kann so ja nicht stattfinden.
Wenn man noch solche hat, hast du recht. Aber es gibt ja bereits modernere, bei den nichts ausgetauscht wird.
Gruß
Stiefel
Hallo drambeldier,
gibt es tatsächlich Geräte, bei denen nichts ausgetauscht
wird, die aber dennoch abgelesen werden müssen? Meines Wissens
baut man bei der Gelegenheit gleich Funkanlagen wie
http://www.techem.de/Deutsch/Produkte/Energy_Service…
ein, damit der Ableser erst gar nicht in die Wohnung muss. Bei
einem Preis von € 2,60 pro Jahr für einen Funkverteiler kann
ich mir kaum vorstellen, dass jemand da noch auf den Ableser
wartet.
ja, auch diese gibt es. Es gibt aber auch die ganz normalen digitalen, bei denen nichts ausgetauscht wird und es keine Funkübertragung gibt.
Und bei denen kann man den Zettel mit den Ableseständen an die Haustür hängen! 
Mir sind diese halt am geläufigsten, darum hatte ich das Bsp. genannt und weil auch mehrere Mieter von mir es so praktizieren.
Gruß
Stiefel
Hallo,
die Ablesefirma hat einen Termin zu nennen udn wenn dieser nicht möglich ist, einen Ersatztermin. Der Mieter muss spätestesn den 2. Termin wahrnehmen ansonsten wird sein Verbrauch geschätzt. Diese Schätzungen liegen meist um 20 % höher als der wirkliche Verbrauch.
Gruss Günter
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Hi Günther,
ansonsten wird sein Verbrauch geschätzt. Diese Schätzungen
liegen meist um 20 % höher als der wirkliche Verbrauch.
da irgendwann wieder abgelesen wird und spätestens dann die 20 % mit umgekehrtem Vorzeichen zum Tragen kommen, könnte der Mieter von der Schätzug durchaus seinen Vorteil haben - Brennstoff wird kaum billiger werden.
Gruß Ralf