Ein Mieter zieht zum 1.10. aus. Es wird keine Zwischenabrechnung verlangt und auch nicht erstellt. Der Vermieter verlangt für das Ablesen der Heizkörper 20 Euro. Muss der Mieter das zahlen? Im Mietvertrag steht nichts davon.
Hallo
Die Kosten der Zwischenablesung bei Heizkosten sind nach dem Verursachungsprinzip entweder vom Vermieter oder vom ausscheidenden Mieter zu tragen, nicht aber vom einziehenden Mieter. LG Berlin 62. Zivilkammer, Urteil vom 14. November 2002, Az: 62 S 230/02. Quelle: Grundeigentum 2003, 121-122. Anderer Ansicht war da noch das AG Hamburg, 8. Februar 1995, 45 C 1787/94, WuM 1996, 562.
Mietrecht 04 - 2012 Mietrechtslexikon
cu
In seiner Urteilsbegründung zu seinem Urteil vom 14. November 2007 VIII ZR 19/07 hat der BGH vielzählige sich widersprechende Urteile zu Ablesekosten und Nutzerwechselgebühren (2 verschiedene Dinge) aufgeführt (immer für den Fall eines unterjährigen Auszugs des Mieters, ohne dass über die dadurch anfallenden Kosten eine mietvertragliche Vereinbarung vorlag).
Und obwohl der BGH lediglich darüber zu entscheiden hatte, ob hier nun der Vermieter oder der Mieter die Nutzerwechselgebühr in Höhe von 30,74 € (welch ein Wahnsinn! - 3 Gerichte mussten wegen dieses Betrages grübeln) zu tragen hat, hat der BGH folgenden Leitsatz aus seiner Auffassung konstruiert:
BGB §§ 535, 556
Kosten der Verbrauchserfassung und der Abrechnung von Betriebskosten, die we-
gen des Auszugs eines Mieters vor Ablauf der Abrechnungsperiode entstehen, sind
keine Betriebskosten, sondern Verwaltungskosten, die in Ermangelung anderweitiger vertraglicher Regelung dem Vermieter zur Last fallen.
Wenn also im Mietvertrag tatsächlich nichts anderslautendes vereinbart ist (normalerweise ist das aber in den gängigen Vordrucken schon entsprechend geregelt), wird nach dem BGH-Leitsatz der Vermieter die Kosten tragen müssen … falls der BGH nicht wieder einmal wegen 30-40 Euro Streitwert bemüht wird und möglicherweise seinen Leitsatz änder (das ist ja inzwischen schon fast üblich geworden).
Gruß Rudi
Guten Abend,
Vielen Dank für die hilfreichen Antworten.
Gruß suddy57