Ableseprotokolle bei heizungkostenablesung

hallo!

Jemand hat mir gegenüber behauptet das es Ableseprotokolle nicht mehr geben solle.Gemeint bei digitalen messgeräten, wo der Ablesende nur ein Ablesegerät darunterhält und die Daten ins Gerät übertragen werden. so wurde behauptet, das es in diesem Falle kein ableseprotokoll gäbe, und der Ableser nicht verpflichtet ist ein protokoll zu erstellen.(bzw nur mit kosten verbunden).

1.Frage:Stimmt das?
2.Wenn ja, Wo kann man das nachlesen?

Danke!!!

mfg Rico

Rechtschreibfehler sind gewollt und dienen der allgemeinen Belustigung

Hallo Rico,

ja, das hat mir techem (meine Heizungsabrechnungsfirma) auch so auf meine telefonische Rückfrage mitgeteilt. (Staunen)
Also werde ich alle Mieter nächstes Jahr auffordern, ihre Werte 1 Tag vorher selbst abzulesen und dann mit den Ablesewerten von techem direkt bei der Ablesung mündlich zu vergleichen. Denn 1/2 Jahr nachher kann das keiner mehr revidieren.

Gruß Finus

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ok,das kann ich ja akzeptieren. doch ich brauche ja einen nachweis was abgelesen wurde.Was würde ich machen ,wenn angenommen dem mitarbeitern ein fehler unterläuft etc.(zahlendreher usw).mündlich könnte ich ja nix beweisen?

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Hallo Rico,

der Tip von Finus ist auf jeden Fall gut.

Was deine Befürchtungen bezüglich Zahlendrehern etc. angeht, das könnte die bei dem Ablesen des Stromzählers genauso passieren. Hast du dort einen schriftlichen Ablesebeleg?

Ich habe weder von den Stromablesungen noch von den Gasablesungen (habe Gasetagenheizung) je einen Ablesebeleg bekommen. Es gibt meines Wissens auch keine Verpflichtung einen solchen auszustellen.

Die Ablesewerte finden sich in den Jahresabrechnungen wieder aber sonst …

Dies war bei Viterra (ISTA), als ich bei denen noch arbeitete und die Ablesungen auf elektronische Ablesegeräte (Handhelds hießen die damals dort) umgestellt wurde die Argumentationsgrundlage, die uns für Gespräche mit den Kunden oder den Wohnungsnutzern an die Hand gegeben wurde.

Gruß Rotraut

Ich sehe da gar keine Probleme - aber vielleicht habt ihr andere Meßgeräte?

Bei (unseren) digitalen Messgeräte wird der Zählerstand zum Stichtag jeweils automatisch vom Gerät in den Speicher übertragen und bleibt dort bis er am nächsten Stichtag durch den neuen Stichtagswert überschrieben wird.

  1. ist dadurch der Ablesetag egal
  2. kann der abgelsene Speicherwert jederzeit nachgeprüft werden

Hoi zusammen!
bis vor einigen wenigen Jahren habe ich auch immer einen Beleg der abgelesenen Daten der Verdunstungsröhrchen bekommen.
Seit ca. 2 oder auch drei Jahren kommt der Ableser mit einem Laptop, liest die Daten ab, tippt sie ein und geht wieder.
Mir kam und kommt das auch sehr spanisch vor, da die Daten ja nach dem Ablesen „weg“ sind (die Röhrchen werden getauscht)
Keine Ahnung, was ich jetzt gegen eine fehlerhafte Nebenkostenabrechnung unternehmen könnte.
Im Gegensatz dazu bekomme ich zwar auch kein Protokoll der Stromabrechnung, aber hier sind die Daten auch eher nachvollziehbar, da der Zähler weiterläuft und nicht nach jeder Ablesung wieder auf NULL gesetzt wird.

neugierige Grüsse
Ulli

Hallo miteinander,

da verschiedene Ablesegeraete-Techniken auf dem Markt sind, ist eine pauschale Aussage schwer zu treffen.

Im allgemeinen:

  • Selbst vor dem Tag der Ablesung der Werte ablesen & notieren.
  • Es gibt auch noch die Variante, dass digitale Verbrauchszahler per Funk ihre Daten an einen Empfaenger im Haus senden - so dass keine Wohnungsbegehung mehr notwendig ist.
  • Die digitalen Geraete speichern in den meisten Faellen die Daten ein Jahr - bis zur naechsten Ablesung (2 Zahlen blinken auf - eine aus der aktuellen Periode, die andere aus der vorhergehenden).
  • Irrtuemer in der Abrechnung wuerden spaetestens bei der folgenden Ablesung bzw. der Endablesung bei Auszug erkannt und gegengerechnet.

Gruss
G