Ableser kommt, Terminverlegung nur gegen Gebühr?

Hallo,

ist es eigentlich rechtens, wenn der Ablesedienst für die Heizkörper einseitig einen Termin festlegt und eine Terminverlegung nur gegen Gebühr möglich ist?

Hallo !

Nein!

Es gibt genügend Gerichtsurteile,die einen kostenlosen Ersatztermin einräumen.
Erst ein dritter Termin,weil der Mieter seinen Ersatztermin versäumt Hatte, kann etwas kosten.

MfG
duck313

Zusatzfrage zur Antwort
Moin,

weitergehende Frage:
Im speziellen Fall geht es um eine Wohnung einer Wohnungsbaugesellschaft.
Dort wurden vor zwei Jahren auf Kosten der Mieter zwangsweise (lt. neuer Verordnung bezüglich Brandschutz) Rauchmelder eingebaut. (Kosten pro Melder 5€ / Jahr)

Diese Firma, die wohl fast alle Wohnungen von Wbg’s in RLP ausgestattet hat, bietet nur einen Termin zur Jahreskontrolle.
Mal angenommen sie liessen sich auf einen Ersatztermin ein, muß man den Termin annehmen der einem vorgeschlagen wird, oder muß die Firma sich nach dem Mieter richten?
Z.B. Mieter = berufstätig, alleinstehend, keine vertrauenswürdige Nachbarn mit Schlüsselgewalt etc.

CU - Dominik

Hallo,

Diese Firma, die wohl fast alle Wohnungen von Wbg’s in RLP ausgestattet hat, bietet nur einen Termin zur Jahreskontrolle.
Mal angenommen sie liessen sich auf einen Ersatztermin ein, muß man den Termin annehmen der einem vorgeschlagen wird, oder muß die Firma sich nach dem Mieter richten?

Schon aus rein praktischen Erwägungen wäre das kaum umsetzbar. Der eine am einen Ende der Stadt will 0&:15 Uhr, der nächste am anderen Ende um 7:00, der übernächste wieder ganz woanders, dann 08:00 Uhr. Das wird nichts, wenn sich da einer nach 147 Individulwünschen richten soll. Die beiten eben einen weiteren Termin an. Mehr müssen die nicht tun. Ob der Mieter diesen zweiten Termin annimmt, ist sein Problem. Der nächste (nach den ganz individuellen Wünschen) vereinbarte Termin kann dann schon mit ganz individuellen und nicht auf alle umgelegeten Kosten verbunden sein.

Grüße