Hallo zusammen,
einen ähnlichen Sachverhalt gibt es bereits, aber bei diesem gibt es noch eine Kleinigkeit, die das Ergebnis deutlich ändern könnte. Es geht um folgendes Szenario:
Ein Mieter ist für etwa 3 Wochen im Urlaub und erhält kurz nach Beginn der Abwesenheit per Postkarte einen Termin zum Ablesen des Heizkostenverteilers, der etwa 2 Wochen später stattfinden soll. So konnte der Mieter also weder die Information, noch den Termin selbst wahrnehmen und hatte selbstverständlich keine Möglichkeit rechtzeitig abzusagen.
Bei rechtzeitiger und begründeter Absage, darf ein Zweittermin nicht in Rechnung gestellt werden. Doch wie sieht es in diesem Fall aus, in dem der Mieter nicht absagen konnte?
Grüße aus Kiel
KevinHB