Kann der Vermieter eigentlich den Ablesetermin für Heizung etc. willkürlich wählen??? Im vorliegenden Fall war der Termin für das Jahr 98 Anfang Februar 99 und im nächsten Jahr dann bereits im selben Dezember. Da die Heizkosten sowohl flächen- als auch nach Verbrauch berechnet werden, ist dies Vorgehen doch von Nachteil, oder???
Hi Popeye,
ideal wäre, die Verbrauchsmesser am 31.12. abzulesen, wenn der Abrechnungszeitraum an diesem Tag endet. Da das nicht durchführbar ist, es sei denn es sind (teure) Messgeräte installiert, die den Stand am 31.12. speichern, verteilt man die Ableseaktionen von November bis Februar. Das gleicht sich natürlich nur dann aus, wenn man jedes Jahr um die gleiche Zeit abliest. Wenn Dein Vermieter einmal im Februar und dann im gleichen Jahr im November ablesen lässt, ist das ungewöhnlich und nicht nachzuvollziehen. Ungerecht wird es aber nur dann, wenn sich z.B. durch Nutzerwechsel die Heizgewohnheiten in einer Wohnung verändert haben. Bedenke, dass die abgelesenen Werte keine absoluten Verbrauchswerte darstellen, sondern nur Verhältniszahlen. Die Gesamtsumme der umgelegten Heizkosten bleibt gleich, egal ob man von Februar bis November oder von Januar bis Dezember abliest.
Wenn es also wenig oder keine Umzüge bei Euch im Haus gegeben hat, würde ich mir keine Gedanken machen.
Tschüs
Harald
Hi Harald,
eigentlich sollte es aber so laufen, dass bei Mieterwechsel separat abgelesen wird und zwar am Tag des Auszugs oder zum Kündigungstermin.
Gruß
Dagmar
Hallo Dagmar,
das empfehle ich nur, wenn Du sparsam heizt und weißt, dass vor Dir eine kälteempfindliche Rentnerin dort gewohnt hat. Steht die Wohnung allerdings vor oder nach Deiner Mietzeit leer, fährst Du mit der Gradtagszahlenmethode auf jeden Fall besser. Hinzu kommt, dass eine Zwischenablesung auch Geld kostet.
Allgemein gilt, dass 4 Wochen (vielleicht sind es auch 6??) vor oder nach der Ablesung sowieso keine Zwischenablesung möglich ist.
Das hat aber nur entfernt mit der ursprünglichen Frage zu tun. Was ich Popeye sagen wollte war, dass es, wenn sich bei den Mietern nichts ändert, vollkommen egal ist, wann man abliest, auch wenn es nicht genau nach 12 Monaten ist.
Tschüs
Harald