Hallo allerseits,
sei A eine Ablesefirma wie im Subject mit der Erfassung der Heizkosten vom Vermieter beauftragt, und verhalte sich hypothetisch wie folgt:
A gäbe die Aufgabe, abzulesen, an einen externen Freiberufler B weiter.
A verweigere die Annahme oder Korrektur von Ableseterminen regelmässig mit dem Hinweis, B wäre autonom und müsse seine Termine selber machen.
B wiederum hinterliesse - selbst wenn Personen anwesend sind, die mit ihm reden wollen - lediglich einen „Anschlag“ am Haus, wann _sein_ Ablesetermin ist.
B hinterliesse zudem eine Mobilnummer, auf der er, Di und Do jeweils eine Stunde erreichbar wäre. De-facto wäre er aber zgT weder zu den genannten Zeitpunkten noch zu anderen Zeiten erreichbar (Ankündigung wäre 1W vorher. Bei Anruf ausserhalb der genannten Zeiten würde man eine Ansage hören, welche um Anruf am Di/Do bittet und dann auflegt).
Würde man -wider Erwarten- doch einmal B an das Telefon bekommen, so würde er jeden anderen als die eigenen Termine per-se ablehnen (der Mieter hätte hier z.B. drei verschiedene andere Termine angeboten). B würde darauf hinweisen, dass A ihn dazu zwänge.
B würde an einem weiteren - nicht abgestimmten Termin - zur Ablesung kommen und einen weiteren Anschlag mit dem Hinweis hinterlassen, dass man nun geschätzt würde (das Ganze auf einem Vordruck der Firma ).
Wie ist die rechtliche Lage?
Muss B mit dem Mieter einen „gemeinsamen“ Termin ausmachen oder muss sich der Mieter mit einem Alternativvorschlag B’s zufriedengeben (Bitte keine Kommentare über die armen Ableser, die ja sonst ihre Termine nicht koordiniert bekommen. Andere Freiberufler müssen auch flexibel sein)?
Wer ist hier rechtlich tatsächlich zentraler Ansprechpartner? A oder B oder gar der Vermieter?
Gruss
Norsemanna