Ablesezeiträume

Hallo kann mir jemand sagen wie es mit dem Ablesezeitraum aussieht?

z.B Vermieter bzw. beauftragte Firma kam Anfang Mai 2008 ablesen, Abrechnung kam fristgerecht im April 2009 für den richtigen Zeitraum bis zum Ablesedatum.
In diesem Jahr kam der Vermieter bzw. beauftragte Firma erst Mitte Juni 2009 wie sieht es jetzt aus kann der Mieter sich weigern die Nachzahlung (wenn eine nötig ist) zu zahlen, mit der Begründung dass der Vermieter bzw. beauftragte Firma die Fristen für die Ablesung nicht eingehalten hat???

Danke!

Hallo Sunny,

auch ohne genau zu wissen, um was es da geht und woraus sich die „Frist“ ergibt, dürfte die Antwort Nein sein.

Es wurde ja offenbar etwas verbraucht.

Gruß!

Horst

Hallo

es gibt keine Fristen zum Ablesen.
Wenn der Abrechnungszeitraum der 1.1. - 31.12. eines jeden Jahres ist, hat der Vermieter Zeit, die Abrechnung bis zum 31.12.09 für 2008 zu erstellen.

Gruß

Hallo,

In diesem Jahr kam der Vermieter bzw. beauftragte Firma erst
Mitte Juni 2009 wie sieht es jetzt aus kann der Mieter sich
weigern die Nachzahlung (wenn eine nötig ist) zu zahlen, mit
der Begründung dass der Vermieter bzw. beauftragte Firma die
Fristen für die Ablesung nicht eingehalten hat???

und im Gegenzug verzichtet der Mieter dann mit derselben Begründung auf die Erstattung eines Guthabens? Ja?

Wenn das so wäre, dann muß es für beide Seiten gelten.

Bitte mal kurz logisch denken.
Solange das Mietverhältnis besteht, spielt es überhaupt keine Rolle, ob da nun 14 Tage eher oder 4 Wochen später als beim letztenmal abgelesen wird. Das sind dann eher kleinere Beträge, die, je nachdem, noch im alten oder erst im neuen Abrechnungszeitraum berücksichtigt werden.

Wenn das Mietverhältnis beendet wird, dann erfolgt sowieso eine idR taggenaue Ablesung, die dann automatisch sämtliche kleine Verschiebungen der letzten Ablesungen ausgleicht.

Gruß Gudrun