Ablesezeitraum Mietwohnung

Hallo,
im Moment werden ja wieder Heizungs und Wasserverbrauch vielerorts abgelesen, dazu nun meine Frage.

In der Verbrauchsabrechnung findet sich grundsätzlich als Ablesezeitraum 01.01 - 31.12. und das jeweilige Jahr. Es wird aber immer zu unterschiedlichen Daten im Dezember abgelesen, mal am 15., mal am 16., am 10. etc…
Wie werden die restlichen 14 Tag abgerechnet und in welcher Abrechnung tauchen diese 14 Tage dann auf, erst in der übernächsten und wenn ja ist das rechtlich so einwandfrei?

Vielen Dank für Eure Bemühungen im Voraus.

Eure Claudia

Hallo claudia,

In der Verbrauchsabrechnung findet sich grundsätzlich als
Ablesezeitraum 01.01 - 31.12. und das jeweilige Jahr. Es wird
aber immer zu unterschiedlichen Daten im Dezember abgelesen,
mal am 15., mal am 16., am 10. etc…
Wie werden die restlichen 14 Tag abgerechnet und in welcher
Abrechnung tauchen diese 14 Tage dann auf, erst in der
übernächsten und wenn ja ist das rechtlich so einwandfrei?

der Verbrauch der restlichen Tage findet sich in der nächsten Abrechnung wieder.
Eine Ablesung sollte zeitnahe erfolgen, jedoch kann dem Vermieter nicht zugemutet werden, alle Zählerablesungen am letzten Tag des Abrechnungszeitraumes durchzuführen. Daher halte ich eine Unter- bzw. Überschreitung von 14 Tagen als völlig unkritisch (zumal der Mehr- oder Minderverbrauch wieder eindeutig dem Mieter in der nächsten Abrechnung zugeordnet werden kann).

Gruß

Joschi

Hallo,

Hallo Claudia,

im Moment werden ja wieder Heizungs und Wasserverbrauch
vielerorts abgelesen, dazu nun meine Frage.

In der Verbrauchsabrechnung findet sich grundsätzlich als
Ablesezeitraum 01.01 - 31.12. und das jeweilige Jahr. Es wird
aber immer zu unterschiedlichen Daten im Dezember abgelesen,
mal am 15., mal am 16., am 10. etc…
Wie werden die restlichen 14 Tag abgerechnet und in welcher
Abrechnung tauchen diese 14 Tage dann auf, erst in der
übernächsten und wenn ja ist das rechtlich so einwandfrei?

Die restlichen Tage werden hoch- gerechnet.
Bei der Heizung fließt bei der Hochrechnung noch ein Monatsfaktor mit ein, weil´s im Dezember kälter ist.
Die Versorger Strom und Wasser akzeptieren auch eine „eigene“ Ablesung, und erstellen dann eine neue Rechnung.
Sind die Heizkörper mit elektronischen Fühlern ausgestattet, dann wird der Wert, pünktlich zum Ende des Abrechnungszeitraums, gespeichert.
Meiner Erfahrung nach sind die Hochrechnungen sehr genau. Außerdem würden Differenzen sich mit der nächsten Abrechnung wieder ausgleichen.
Mit jeder Ablesung verringert sich also der „Fehlwert“

Vielen Dank für Eure Bemühungen im Voraus.

Bitteschön

Eure Claudia

Schöne Restwoche wünscht

  • Volker Wolter -

Hallo Joschi,
die Energieversorger berechnen jedoch die „Hochrechnung“ bis zum Jahresende.
Gruß

  • Volker Wolter -

Hallo Claudia,

ich nehme an, du wohnst zur Miete bzw. bist Eigentümerin einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus. Entsprechend handelt es sich bei deiner angesprochenen Ablesung um die sogenannte Hauptablesung der Messgeräte (aller Wohnungen) des Hauses?

Diese findet normalerweise immer im Jahresrhytmus (alle 12 Monate/365 Tage) statt. Dieser kann durchaus nicht mit dem Abrechnungszeitraum identisch sein, da dass Messdienstunternehmen nicht alle Liegenschaften (Häuser) gleichzeitig zum jeweiligen Stichtag (bei dir 31.12.) ablesen kann. Der Aufwand wäre immens, das möchte niemand bezahlen…

Die restlichen 14 Tage gehen praktisch unter, es zahlt jeder nach seinem anteiligen gemessenem Jahresverbrauch gemäß der Zähler.

In der Regel wird die Jahresrechnung des Versorgers umgelegt (teilweise werden die Hauptzähler auch entsprechend einer parallelen Ablesung kostenmäßig abgegrenzt), dazu die angesprochenen jährlichen Verbräuche der Mieter/Nutzer. Es entsteht dadurch niemandem ein Vor- oder Nachteil.

Zu meiner Vita: Ich arbeite in einem solchen Messdienstunternehmen als Abrechner, Ableser,… Habe also tagtäglich damit zu tun…

Bei weiteren Fragen bitte gerne schreiben!!

Mfg Zippel

Hallo Volker,

die Energieversorger berechnen jedoch die „Hochrechnung“ bis
zum Jahresende.

du hast recht, es müsste also besser heißen: die verbrauchten Anteile werden dem Mieter mit der nächsten Abrechnung belastet, da selbst bei Mengenzählern nur der Anteil am Verbrauch und nicht der Verbrauch erfasst wird.

Gruß

Joschi