Hallo!
Naja, richtig MietRECHT ist das glaube noch nicht, aber wenn es jemand weiß, dann wohl Ihr hier.
Wenn man in einer Miet-Wohnung als Mieter ein separates Badezimmer mit eigenem Wasserzähler in eine Abstellkammer umwandelt, MÜSSEN dann da die Zählerstände bei der jährlichen Ablesung mit abgelesen werden? Kann man irgendwie sagen, dass die Zählerstände vom Vorjahr für DIESEN Zähler übernommen werden sollen, oder wird dann da ein Verbrauch geschätzt, auch wenn es gar keinen gab?
Liebe Grüße,
Snoef