Ablesung

Hallo!

Naja, richtig MietRECHT ist das glaube noch nicht, aber wenn es jemand weiß, dann wohl Ihr hier.

Wenn man in einer Miet-Wohnung als Mieter ein separates Badezimmer mit eigenem Wasserzähler in eine Abstellkammer umwandelt, MÜSSEN dann da die Zählerstände bei der jährlichen Ablesung mit abgelesen werden? Kann man irgendwie sagen, dass die Zählerstände vom Vorjahr für DIESEN Zähler übernommen werden sollen, oder wird dann da ein Verbrauch geschätzt, auch wenn es gar keinen gab?

Liebe Grüße,
Snoef

Hallo,

Zähler die vorhanden sind müssen abgelesen werden, da man die dazugehörigen Anschlüsse ja nutzen könnte, wenn man wollte,also einen Verbrauch haben könnte.
Man könnte höchstens fragen, ob man diese Zähler bzw. die Anschlüsse verblomben kann, so dass eine Nutzung nicht (mehr) möglich ist.
Vermieter und Ablesefirma müßten Bescheid wissen, dann könnte man evtl. um eine Ablesung dieser Zähler herumkommen.

Gruß
Maja

Danke!
Hallo Maja,

danke für die schnelle und kompetente Antwort. :o)

Snoef