Ablesung Energie

Hallo zusammen,

mal angenommen es hängt ein Zettel im Treppenhaus
„An alle Mieter, wir führen am Dienstag von 10 - 12 eine Ablesung durch. Bitte sind sie oder ein Beauftragter da. Falls nicht, entstehen Ihnen Kosten für einen Ersatztermin“

Da - hypothetisch natürlich - die Freundinnen der Mieterin auch alle arbeiten, muß sich die Mieterin 1 x im Jahr (bzw 2 x) Klimmzüge im Büro machen oder einen halben Tag Urlaub nehmen.

Fragen:

  • Darf die Ablesefirma einfach so Termine setzen ?
  • Darf die Ablesefirma Extragebühren für einen Extratermin kassieren?
  • Wo kann jemand dazu was schriftliches(Gesetz,Bestimmung) dazu sehen ?

Danke für Eure tollen Tipps.

Liebe Grüße

Steffi

Hallo

habe für meine Mieter auch gerade einen solchen Zettel ausgehangen.

Die Leute bei der Ablesefirma arbeiten auch nur an Wochentagen und haben irgendwann Feierabend…so wie andere Arbeitnehmer auch, das ist nun mal leider so.

Die Ablesung wird berechnet und wenn die Firma 2 - 3 x kommen muss, wird dies auch in Rechnung gestellt, niemand arbeitet umsonst.

Meine Mieter geben die Schlüssel dann bei Nachbarn oder Bekannten oder auch mal mir. Irgendein Weg findet sich immer.

Gruß

Hallo Irene

Hallo

habe für meine Mieter auch gerade einen solchen Zettel
ausgehangen.

Die Leute bei der Ablesefirma arbeiten auch nur an Wochentagen
und haben irgendwann Feierabend…so wie andere Arbeitnehmer
auch, das ist nun mal leider so.

Die Ablesung wird berechnet und wenn die Firma 2 - 3 x kommen

Ein 2. Termin ist in jedenfall dem Mieter kostenlos anzubieten. Das steht in irgendeinem Gesetz und paar Urteile gibt es sicher auch dazu.

muss, wird dies auch in Rechnung gestellt, niemand arbeitet
umsonst.

Meine Mieter geben die Schlüssel dann bei Nachbarn oder
Bekannten oder auch mal mir. Irgendein Weg findet sich immer.

Da haste allerdings Recht

Gruß

LG
Mikesch

Ein 2. Termin ist in jedenfall dem Mieter kostenlos
anzubieten. Das steht in irgendeinem Gesetz und paar Urteile
gibt es sicher auch dazu.

Ein Gesetz gibt es darüber noch nicht. Ich hoffe, die Kommission liest hier nicht mit, sonst…

Aber es gibt wohl tatsächlich ein paar Urteile, nach denen EIN Ersatztermin kostenlos angeboten werden muss.

Ich persönlich rufe seit Jahren den Ista-Fritzen VORHER an, lassse mir einen Ersatztermin in meiner Mittagspause geben und habe noch nie einen Cent dafür bezahlen müssen.

In Zukunft sollen übrigens vermehrt Heizkostengeräte mit Funkübertragung eingesetzt werden.

Gruß, trobi

Moin moin,

Mikesch hat recht,

es ist ein zweiter Termin zu verabreden, der mindestens 14 Tage später liegt… Da gibt es ein Urteil zu, hab auch grade eine Notiz dazun gelesen.( war irgend ein Ossi Gericht ,Chemnitz vermutlich) Ausserdem gibt das auch die Selbstverpflichtung der Messdienstleister her.

Sollte dieser Termin verstreichen, so ist der nächste dann kostenpflichtig. Was aber nicht heisst, das man den 2. Termin so akzeptieren muss, sie müssen sich unter der angegebenen Nummer auf dem Beleg nur einen neuenen verabreden, bevor der 2. angesetzt ist.

Mfg