Moin,
am Wochenende gab es einen kleinen Disput, was Abliefernachweise von Dienstleistern im Transportsektor betrifft, vor allem die, die kleine Sendungen befördern.
Wir konnten uns nicht einigen, ob der Abliefernachweis eine Urkunde ist oder nicht und ob es den Tatbestand der „Unterschriftenfälschung“ gibt.
Als Beispiel kam:
Der Paketdienst schiebt die Sendung mit Ware in den Briefkasten des Empfängers. Der Empfänger erhält also seine bestellte Ware! Bei Nachfrage beim Versender erhält der Empfänger die Auskunft, dass die Sendung am Tag zuvor beim Empfänger MIT SEINER Unterschrift abgegeben wurde.
Der Empfänger hat nicht unterschrieben, sondern es besteht der Verdacht, dass der Fahrer die Unterschrift des Empfängers abgegeben hat.
Die Fraktion A ist in der Annahme, dass sich hierbei um Urkundenfälschung handelt! Aber ist der Abliefernachweis eine Urkunde im Sinne von § 267 StGB???
Die andere Fraktion B vertritt die Annahme, dass es keine Urkundenfälschung ist (es wurde sich keine Vorteil verschafft, keiner wurde geschädigt), sondern lediglich eine Unterschriftenfälschung, die wohl nicht strafbar sein soll.
Ich persönlich gehöre eigentlich der Fraktion A, dass der Abliefernachweis eine Urkunde ist, denke aber auch, dass der „Fälscher“ nicht belangt werden kann, da kein Schaden entstanden ist. Aber…sicher bin ich mir dabei nicht.
Für alle Antworten, die uns weiterhelfen, schon mal Danke vorab!
Wir geben dafür beim nächsten Treffen, dem Antworter, einen aus!
Gruß,
M.