» 10.07.09 16:33 « Antworten · Zitieren · Empfehlen · Melden
Hallo,
wenn man den Job wechselt und dabei dem alten Arbeitgeber Ablöse zahlen muss, da man sich verpflichtet hat, kann man diese Summe steuerlich ansetzen?
Wenn ja, wie?
» 10.07.09 16:33 « Antworten · Zitieren · Empfehlen · Melden
Hallo,
wenn man den Job wechselt und dabei dem alten Arbeitgeber Ablöse zahlen muss, da man sich verpflichtet hat, kann man diese Summe steuerlich ansetzen?
Wenn ja, wie?
Hallo,
ehrlich, gibt es das noch. Ich dachte die Skaverei und Leibeigenschaft wäre abgeschafft. Sogar Vertragsfussballer zahlen die Ablöse nicht selbst, sondern ihre neuen Arbeitgeber.
Gruß Woko
Hi,
der Arbeitgeber zahlt, aber nur Brutto! Aber man soll sich das irgendwie über die Steuer wiederholen können, nur wie???
Hallo,
die sauberste Lösung ist wohl, wenn der neue Arbeitgeber direkt an den alten Arbeitgeber zahlt. Dann wird das dort als Betriebsausgaben bzw Betriebseinnahmen verbucht.
Alles andere gibt nur Stress, da eine solche Rückzahlung von Lohn irgendwie auf einer Abrechnung erscheinen muss, mit Verrechnung von Lohnsteuer und Berichtigung der Soz.Vers. Entgeltmeldungen.
Gruß Woko