Hallo!
Eine Wohnung wird aufgegeben und von einem Nachmieter bezogen.
Wieviel Ablöse kann der Vormieter z.B. für eine Einbauküche, die 10 Jahre alt, aber in tadellosem, guten Zustand ist, verlangen ?
Gibt es allgemeingültige Richtlinien, wieviel Ablöse für gebrauchte Möbel, Teppiche, Lampen usw. verlangt werden kann oder soll ?
Kann man den Wertverlust von Einrichtungsgegenständen in Prozenten des Neupreises (oder des damaligen Preises) ausdrücken ??
Danke für Auskünfte
Norbert
Hallo,
jeder Wertgegenstand hat eine sogenannte Nutzungsdauer. Liegt die Nutzungsdauer bei einer Einbauküche guter und gehobener Qualität so wird man durchaus zehn Jahre ansetzen können. Liegt die Einbauküche im unteren bis mittleren Preislevel wird man mit wenigen Ausnahme kaum mehr als 5 Jahre Nutzungsdauer anwenden. Dies heisst, dass eine Einbauküche zu einem Preis von 2500 € pro Jahr als Nutzung insgesamt 500 € verliert. Selbstverständlich gibt e sin diesem Preissegment durchaus auch Einbauküchen, die nach 5 Jahren in Topzustand sind und manche, die haben nach zwei Jahren schon ihren Wert völlig verloren. So also wie bei einem Auto. Wer pflegt und schützt wird mehr erhalten als jemand, der nur das Notwendigste tut, damit das Gerät funktioniert.
Richtlinien sind mir nur soweit bekannt, dass es zu Abschreibungen Listen über diverse Gegenstände gibt. Vielleicht gibt es hier User, die Infos dazu geben können, wo diese Listen zu finden sind.
Grüsse Günter
Eine Wohnung wird aufgegeben und von einem Nachmieter bezogen.
Wieviel Ablöse kann der Vormieter z.B. für eine Einbauküche,
die 10 Jahre alt, aber in tadellosem, guten Zustand ist,
verlangen ?
Gibt es allgemeingültige Richtlinien, wieviel Ablöse für
gebrauchte Möbel, Teppiche, Lampen usw. verlangt werden kann
oder soll ?
Kann man den Wertverlust von Einrichtungsgegenständen in
Prozenten des Neupreises (oder des damaligen Preises)
ausdrücken ??
Danke für Auskünfte
Norbert
Hallo!
Das ist m.E. alles Verhandlungssache.
Der NAchmieter könnte sich ja auf den Standpunkt stellen, dass der Vormieter seinen Kram ja auch mitnehmen könne.
Somit ist der Nachmieter gut beraten, kein allzu hohes Interesse an den Einbauten erkennen zu lassen.
Grüße,
Mathias
Hallo GünterW,
Richtlinien sind mir nur soweit bekannt, dass es zu
Abschreibungen Listen über diverse Gegenstände gibt.
Vielleicht gibt es hier User, die Infos dazu geben können, wo
diese Listen zu finden sind.
Könnte es sein, dass Du die Afa-Listen bezüglich der steuerlichen
Abschreibung von Anlagegütern meinst? Diese findet man über den
Suchbegriff „Afa“, so z.B.
http://www.steuernetz.de/afa2001/
Gruß - Jaschiii
Hallo Jaschii,
Danke, meinte ich, mir fiel nur der Name nicht gleich ein.
Grüsse Günter
Richtlinien sind mir nur soweit bekannt, dass es zu
Abschreibungen Listen über diverse Gegenstände gibt.
Vielleicht gibt es hier User, die Infos dazu geben können, wo
diese Listen zu finden sind.Könnte es sein, dass Du die Afa-Listen bezüglich der
steuerlichen
Abschreibung von Anlagegütern meinst? Diese findet man über
den
Suchbegriff „Afa“, so z.B.
http://www.steuernetz.de/afa2001/Gruß - Jaschiii